BERLIN (dpa) — Bis spätes­tens Ende Oktober müssen Millio­nen Grund­be­sit­zer eine Art zweite Steuer­erklä­rung abgeben. Die dafür vorge­se­he­ne Platt­form ist angesichts der vielen Eingän­ge offen­bar überlastet.

Großer Andrang infol­ge der Grund­steu­er­re­form hat zu Schwie­rig­kei­ten bei der Steuer-Platt­form «Elster» geführt. «Aufgrund enormen Inter­es­ses an den Formu­la­ren zur Grund­steu­er­re­form kommt es aktuell zu Einschrän­kun­gen bei der Verfüg­bar­keit», hieß es am Sonntag­abend auf der Websei­te. «Wir arbei­ten bereits inten­siv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohn­te Quali­tät zur Verfü­gung stellen zu können.» Über «Elster» können Bürger elektro­nisch ihre Steuer­klä­run­gen abgeben.

Die Grund­steu­er muss nach einem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts neu berech­net werden. Millio­nen Haus‑, Wohnungs- und Grund­stücks­be­sit­zer müssen deshalb seit Juli bis spätes­tens Ende Oktober eine Art zweite Steuer­erklä­rung abgeben, in der Regel elektro­nisch über «Elster» — mit Daten etwa zu Flurnum­mer, Baujahr, Wohnflä­che und Boden­richt­wert. Je nach Bundes­land können mal mehr und mal weniger Infor­ma­tio­nen gefragt sein, weil die Länder unter­schied­li­che Berech­nungs­mo­del­le anwenden.

Bei Wohnungs­ei­gen­tü­mern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigen­tü­mern größe­rer Miets­häu­ser auch um vierstel­li­ge Beträ­ge. Wie viel am Ende fällig wird, erfah­ren die Eigen­tü­mer wahrschein­lich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errech­nen­de Grund­steu­er­wert ist nur eine Kompo­nen­te bei der Berech­nung der Grund­steu­er — und die Gemein­den können ihre Hebesät­ze anpas­sen und damit bestim­men, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.