BAYREUTH (dpa) — Im Prozess um den mutmaß­li­chen Doppel­mord an einem Ärzte­paar in Mistel­bach haben sich beide Angeklag­ten geäußert. Am Donners­tag, dem zweiten Verhand­lungs­tag, sollten sie weiter befragt werden, sagte ein Gerichts­spre­cher. Zum Inhalt gab es keine Angaben, denn die Jugend­kam­mer am Landge­richt Bayreuth hatte nach dem Prozess­auf­takt am Mittwoch die Öffent­lich­keit ausgeschlossen.

Wegen Mordes vor Gericht steht ein 18 Jahre alter junger Mann, ihm wird vorge­wor­fen, die Eltern seiner Freun­din im Schlaf ersto­chen zu haben. Ebenso angeklagt ist die Freun­din selbst. Die inzwi­schen 17-Jähri­ge soll nach Strei­te­rei­en mit den Eltern aus Hass den Tatplan mit ihrem Freund gefasst haben: «Die Angeklag­te hasste ihre Eltern und wollte sie tot sehen», heißt es in der Anklageschrift.

Bereits am Mittwoch, nachdem Zuschaue­rin­nen, Zuschau­er und Medien­schaf­fen­de den Saal verlas­sen hatten, hätten sich beide «zur Sache einge­las­sen», erklär­te der Sprecher. Im weite­ren Prozess­ver­lauf sind eine Vielzahl von Zeugen sowie auch Sachver­stän­di­ge geladen. Nach derzei­ti­gem Stand könnte das Urteil am 16. Dezem­ber fallen. Die Öffent­lich­keit ist dann auch wieder zugelassen.

Aufge­ar­bei­tet vor Gericht wird der Mord an einem Ärzte-Ehepaar, das Anfang des Jahres in Mistel­bach (Landkreis Bayreuth) tot aufge­fun­den worden war. Der 51 Jahre alte Kinder­arzt und seine 47 Jahre alte Frau, die ebenfalls Ärztin war, starben in der Nacht zum 9. Januar durch eine Vielzahl von Stichen in Brust‑, Hals- und Gesichts­be­reich, wie die Staats­an­walt­schaft erläu­tert hatte. Das junge Pärchen habe geplant, die Tat wie einen Einbruch ausse­hen zu lassen. Während ihre Eltern starben, soll das Mädchen seine anderen Geschwis­ter davon abgehal­ten haben, Hilfe zu holen.

Die Vorsit­zen­de Richte­rin Andrea Deyer­ling hatte den Ausschluss der Öffent­lich­keit unter anderem mit der beson­de­ren Schutz­wür­dig­keit der beiden jungen Angeklag­ten begründet.