RAVENSBURG (dpa/lsw) — Weil er einen anderen Patien­ten in einer psych­ia­tri­schen Klinik im Wahn ersto­chen haben soll, ist ein Mann am Landge­richt Ravens­burg wegen Mordes zu acht Jahren Haft verur­teilt worden. 

Der 40-Jähri­ge habe zum Prozess­auf­takt ein umfas­sen­des Geständ­nis abgelegt, sagte ein Gerichts­spre­cher am Diens­tag. Wegen einer parano­iden Schizo­phre­nie sei die Steue­rungs­fä­hig­keit des Mannes während der Tat aber erheb­lich vermin­dert gewesen. Das Gericht habe beim Urteil am Montag daher von einer lebens­lan­gen Haftstra­fe abgese­hen und die Unter­brin­gung in einer Psych­ia­trie angeord­net. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Zunächst hatte die «Schwä­bi­sche Zeitung» berichtet.

Die Staats­an­walt­schaft hatte nach Angaben des Gerichts zuvor eine Haftstra­fe von zehn Jahren wegen Mordes für den Angeklag­ten gefor­dert, die Vertei­di­gung acht Jahre. Der 40-Jähri­ge soll sein Opfer im August 2021 in einem betreu­ten Wohnheim der Einrich­tung in Bad Schus­sen­ried (Landkreis Biber­ach) mit einem Messer heimtü­ckisch getötet haben. Eine Mitar­bei­te­rin der Klinik hatte den 70 Jahre alten Patien­ten tot und mit Stich­ver­let­zun­gen in seinem Zimmer gefunden.