Klassen­tei­lun­gen ab Klasse acht in Corona-Hotspots — und eine Quaran­tä­ne­pflicht für Tages­tou­ris­ten ins Ausland: Bayern setzt die Bund-Länder-Beschlüs­se im Kampf gegen Corona um — und ergänzt noch.

Ansons­ten setzte das Kabinett am Donners­tag die gemein­sa­men Bund-Länder-Beschlüs­se vom Mittwoch­abend um, inklu­si­ve einiger kleine­rer Nachschär­fun­gen und Ergän­zun­gen. In bayeri­schen Landkrei­sen und kreis­frei­en Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 müssen Schul­klas­sen ab Klassen­stu­fe acht demnach künftig in der Regel geteilt werden, wenn Mindest­ab­stän­de nicht einge­hal­ten werden können. Es soll dann auf Wechsel- oder Hybrid­un­ter­richt umgestellt werden. Ausnah­men sind Abschluss­klas­sen und Förder­schu­len. Grund­schu­len und Kitas bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts.

Zudem müssen in diesen beson­de­ren Hotspot-Regio­nen Musik- und Fahrschu­len schlie­ßen, und es soll ein ganztä­gi­ges Alkohol­ver­bot auf bestimm­ten öffent­li­chen Plätzen gelten. Märkte und Wochen­märk­te müssen schlie­ßen, ausge­nom­men der Lebens­mit­tel­ver­kauf. Laut Söders liegen derzeit 27 Kreise und kreis­freie Städte über dem 200er-Wert.

In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 — also von mehr als 300 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner in den vergan­ge­nen sieben Tagen — sollen die Behör­den vor Ort laut Kabinetts­be­schluss noch weite­re strik­te Aufla­gen und Beschrän­kun­gen erlas­sen können, darun­ter Ausgangs­be­schrän­kun­gen und weite­re Einschrän­kun­gen an Schulen.

Grund­sätz­lich beschloss das Kabinett die Verlän­ge­rung des Teil-Lockdowns und der stren­gen Kontakt­be­schrän­kun­gen für den Freistaat. Freizeit- und Kultur­ein­rich­tun­gen aller Art sowie die Gastro­no­mie müssen demnach zunächst bis mindes­tens 20. Dezem­ber geschlos­sen bleiben. Veran­stal­tun­gen bleiben unter­sagt, touris­ti­sche Übernach­tungs­an­ge­bo­te verbo­ten. Hinzu kommt: In Bayern müssen auch Biblio­the­ken und Archi­ve (ausge­nom­men Hochschul­bi­blio­the­ken) schlie­ßen, ebenso Volks­hoch­schu­len. Für den Handel gibt es zusätz­li­che Aufla­gen, was die maxima­le Kunden­zahl angeht.

Für priva­te Kontak­te gilt künftig diesel­be Regel wie in der Bund-Länder-Verein­ba­rung vom Mittwoch­abend: «Priva­te Zusam­men­künf­te» werden auf den eigenen und einen weite­ren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Perso­nen, Kinder bis 14 Jahre ausge­nom­men. Bislang gilt in Bayern eine Beschrän­kung auf zwei Haushal­te mit maximal zehn Perso­nen, aber inklu­si­ve Kinder.

Dafür aber sollen Famili­en und enge Freun­de zusam­men Weihnach­ten feiern können. Vom 23. Dezem­ber an bis «längs­tens» 1. Januar sollen Treffen «im engsten Famili­en- und Freun­des­kreis» möglich sein, bis maximal zehn Perso­nen insge­samt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Den derzeit gelten­den Teil-Lockdown bezeich­ne­te Söder als Teilerfolg. Er verwies auf die schwe­ren Folgen der derzeit hohen Infek­ti­ons­zah­len in der Corona-Pande­mie. «Die Kranken­häu­ser laufen voll», sagte Söder, erste Klini­ken sende­ten Notsi­gna­le. Wenn sich die Zahl von derzeit 83 Todes­fäl­len pro Tag bis Weihnach­ten fortset­ze, würden bis dahin allein in Bayern 2500 Menschen sterben. «Das ist ein schwe­res Schick­sal für die Menschen», sagte der CSU-Chef. Mit Blick auf die Situa­ti­on im Gesund­heits­we­sen fügte er hinzu: «Wir erleben eine sehr starke Belas­tung, obwohl wir mehr Inten­siv­bet­ten haben.»