RAVENSBURG/BERG — Die RAFI GmbH & Co. KG und die IG Metall haben einen neuen Anerken­nungs­ta­rif­ver­trag mit einer Laufzeit von 6 Jahren verein­bart. Der neuer RAFI ATV ist ein starkes Signal, dass RAFI auch unter neuem Inhaber und mit neuem Manage­ment ein verläss­li­cher, siche­rer Arbeit­ge­ber in der Region ist, der seinen Beschäf­tig­ten attrak­ti­ve Rahmen­be­din­gun­gen bietet. 

„Mit dem verein­bar­ten Anerken­nungs­ta­rif­ver­trag möchten wir unseren Beschäf­tig­ten Sicher­heit geben und zeigen, dass RAFI ein krisen­fes­tes Unter­neh­men ist, das auch in schwie­ri­gen Zeiten sehr gute Rahmen­kon­di­tio­nen bietet.“ sagt Dr. Lothar Seybold, CEO der RAFI Gruppe.

„Unsere wirtschaft­li­chen Zahlen sind in Anbetracht der gegen­wär­ti­gen Situa­ti­on gut. Aller­dings ist die weite­re Entwick­lung angesichts unkla­rer polit­scher Entwick­lun­gen und des weite­ren Verlaufs der Corona Pande­mie nur schwer einzu­schät­zen. Wir sind jedoch überzeugt davon, auch weiter­hin gut durch die Krise zu kommen und wollen deshalb mit einer langen Laufzeit der Verein­ba­rung sowie deutlich besse­ren Kondi­tio­nen für unsere Beschäf­tig­ten ein State­ment setzen, für eine gemein­sa­me siche­re und erfolg­rei­che Zukunft am Stand­ort Berg.“ so Lothar Arnold, CFO der RAFI-Gruppe.

Die Eckpunk­te der Verein­ba­rung lauten wie folgt:

Anerken­nung der Flächen­ta­ri­fe in der Metall- und Elektroindustrie.

Stand­ort­si­che­rung durch entspre­chend garan­tier­te Investitionen.

Die Beschäf­ti­gungs­si­che­rung wird für die Laufzeit der Verein­ba­rung fortgesetzt.

Zahlung eines garan­tier­ten jährli­chen RAFI-Urlaubsgeldes.

Zahlung eines zusätz­li­chen ergeb­nis­ab­hän­gi­gen Urlaubsgeldes.

Das RAFI-Urlaubs­geld ist auf Wunsch des Beschäf­tig­ten in Urlaubs­ta­ge wandelbar.

Weiter­ga­be der jährli­chen Tariferhöhungen.

Die Möglich­keit zur Durch­füh­rung sogenann­ter Sabbaticals.

Gegen­über dem Flächen­ta­rif verbes­ser­te Kondi­tio­nen für die Altersteilzeit.

Dual Studie­ren­den und Auszu­bil­den­den wird für die Laufzeit der Verein­ba­rung die Übernah­me garantiert.