BERLIN (dpa) — Es hat lange gedau­ert, nun aber sind Änderun­gen des Bußgeld­ka­ta­logs unter Dach und Fach. Wer sich nicht an Regeln hält, spürt das nun mehr im Geldbeutel.

Raser und Falsch­par­ker müssen bald deutlich mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Der Bundes­rat beschloss am Freitag Änderun­gen am Bußgeld­ka­ta­log. Ziel ist es, die Verkehrs­si­cher­heit zu erhöhen. Radfah­rer und Fußgän­ger sollen besser geschützt werden. Fahrver­bots­re­geln bei zu schnel­lem Fahren bleiben dagegen unverändert.

Bundes­ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er (CSU) muss die Verord­nung nun noch unter­schrei­ben. Die Änderun­gen treten dann laut Verord­nung drei Wochen nach der Verkün­dung in Kraft — erwar­tet wird dies noch im Herbst. Die Vorsit­zen­de der Verkehrs­mi­nis­ter­kon­fe­renz, Bremens Senato­rin Maike Schae­fer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrs­si­cher­heit. Die Novel­le sei überfällig.

Bußgel­der werden erhöht

Voraus­ge­gan­gen waren lange Verhand­lun­gen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfeh­lers waren verschärf­te Bußgeld­re­geln in der neuen Straßen­ver­kehrs­ord­nung im vergan­ge­nen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Darauf­hin entzün­de­te sich ein politi­scher Streit vor allem um eigent­lich geplan­te härte­re Fahrver­bots­re­geln bei zu schnel­lem Fahren — die nun aber nicht kommen. Statt­des­sen einig­ten sich Bund und Länder darauf, Bußgel­der zu erhöhen. Regelun­gen zu Punkten in Flens­burg bei zu schnel­lem Fahren bleiben unverändert.

Baden-Württem­bergs Verkehrs­mi­nis­ter Winfried Hermann (Grüne) sagte, dieje­ni­gen, die sich nicht an die Regeln hielten, müssten das in ihrem Geldbeu­tel spüren. Hermann sprach sich zudem für eine grund­le­gen­de Reform der Straßen­ver­kehrs­ord­nung aus. Verkehrs­si­cher­heit und Umwelt­fra­gen müssten ins Zentrum, bisher sei dies ein möglichst fließen­der Autover­kehr. Die Grünen verhan­deln mit SPD und FDP über die Bildung einer neuen Bundesregierung.

Der Fahrrad-Club ADFC forder­te: «Die neue Bundes­re­gie­rung muss Klima­schutz und Verkehrs­si­cher­heit wirklich ernst nehmen – und dafür ein neues, moder­nes Straßen­ver­kehrs­ge­setz schaf­fen.» Der Verkehrs­mi­nis­ter von Schles­wig-Holstein, Bernd Buchholz (FDP), sagte, angesichts einer steigen­den Zahl von Verletz­ten und Unfäl­len im Radver­kehr sei es wichtig, dafür zu sorgen, dass der Radver­kehr siche­rer werde.

Der Präsi­dent der Deutschen Verkehrs­wacht, Kurt Bodewig, sagte: «Bisher war das Straf­maß in vielen Fällen einfach zu milde und die Anpas­sun­gen im Bußgeld­ka­ta­log daher überfäl­lig.» Die Kontrol­len der Polizei müssten aber verstärkt werden. Auch der ADAC forder­te, Kontrol­len an Gefah­ren­stel­len und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, müssten erhöht werden.

Das sind die konkre­ten Neuregelungen

- Wer inner­orts 16 bis 20 Stunden­ki­lo­me­ter (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schnel­ler, desto teurer: Autofah­rer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaub­ten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. Wer außer­orts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt 30 bald 60 Euro, auch hier gilt: je schnel­ler, desto teurer. In vielen Fällen — also bei den Stufen der Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen — handelt es sich um eine Verdopp­lung der Bußgelder.

- Kräfti­ger zur Kasse gebeten werden künftig alle, die verbots­wid­rig auf Geh- und Radwe­gen parken, unerlaubt auf Schutz­strei­fen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrs­teil­neh­mer behin­dert oder gefähr­det werden. Bei schwe­re­ren Verstö­ßen ist laut Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um zudem der Eintrag eines Punktes im Fahreig­nungs­re­gis­ter vorge­se­hen — wenn durch die Verstö­ße etwa andere Verkehrs­teil­neh­mer behin­dert oder gefähr­det werden.

- Auch die vorschrifts­wid­ri­ge Nutzung von Gehwe­gen, Radwe­gen und Seiten­strei­fen durch Fahrzeu­ge wird teurer. Verstö­ße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbu­ße geahn­det. Manche Verstö­ße werden entspre­chend auch für Radfah­rer teurer, wie der ADFC erläu­ter­te. Dies gelte dann, wenn Radfah­rer vorschrifts­wid­rig auf einem Gehweg fahren. Wenn dann ein Unfall verur­sacht wird, kostet das künftig 100 Euro.

- Neu ist: Unberech­tig­tes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betrie­be­ne Fahrzeu­ge und Carsha­ring-Fahrzeu­ge hat eine Geldbu­ße von 55 Euro zur Folge.

- Die unerlaub­te Nutzung einer Rettungs­gas­se wird laut Minis­te­ri­um nun genau­so verfolgt und geahn­det wie das Nicht­bil­den einer Rettungs­gas­se. Es drohen demnach Bußgel­der zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

- Lkw-Fahrer, die gegen die neu einge­führ­te Pflicht versto­ßen, mit dem Lastwa­gen beim Rechts­ab­bie­gen inner­orts nur mit Schritt­ge­schwin­dig­keit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.