BIBERACH – Der Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung Biber­ach weist aus aktuel­lem Anlass darauf hin, dass es zahlrei­che Möglich­kei­ten gibt, der Ausbrei­tung von Ratten in der Stadt präven­tiv entge­gen­zu­wir­ken. Die Stadt­ent­wäs­se­rung selbst kontrol­liert regel­mä­ßig das öffent­li­che Kanal­netz auf Ratten­be­fall und lässt vor allem in befal­le­nen Abschnit­ten, aber auch präven­tiv, Fraßkö­der von geschul­tem Perso­nal des Baube­triebs­amts ausle­gen. Der Wirkstoff der Fraßkö­der beein­flusst die Blutge­rin­nung, sodass die Ratten schmerz­los verenden.

Haupt­säch­lich dient den Ratten das Kanal­sys­tem als Wohnraum, zur Aufzucht ihrer Jungen und auch als „Esszim­mer“. Ratten sind Alles­fres­ser und nutzen das mancher­orts reich­li­che Nahrungs­an­ge­bot gerne. Auf der Nahrungs­su­che zum Beispiel in Abwas­ser­ka­nä­len, in Müllton­nen, auf Kompost­hau­fen und in Stallun­gen können sie für den Menschen gefähr­li­che Krank­heits­kei­me aufneh­men und verbreiten. 

Ratten sollten niemals in die Enge getrie­ben werden, da die verängs­tig­ten Tiere zu Verzweif­lungs­an­grif­fen neigen und dann beißen. Wer von einer Ratte gebis­sen wird, sollte umgehend zum Arzt. Bei Ratten­be­fall auf Privat­grund­stü­cken sollte eine Fachfir­ma zur „Schädlings“-Bekämpfung hinzu­ge­zo­gen werden. 

Wer Ratten im oder am öffent­li­chen Kanal­netz bemerkt, wird gebeten, sich an Wolfang Schmid, Telefon 07351/51–507, oder Joachim Falk, Telefon 07351/51–405, vom Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung Biber­ach zu wenden. Werden Ratten im öffent­li­chen Bereich (Straßen, Plätze, Parks, Bachufer usw.) gesich­tet, ist das Ordnungs­amt Biber­ach, Telefon 07351/51–887, der richti­ge Ansprechpartner. 

Tipps zur Vorbeu­gung gegen Ratten:

- keine Essens- und Speise­res­te über die Toilet­te entsorgen
— keine Essens­res­te offen in den Hausmüll werfen
— keine Speise­res­te auf den Komposthaufen
— Kompost­hau­fen von unten mit engma­schi­gem Draht gegen Ratten sichern
— keine ungerei­nig­te Lebens­mit­tel­ver­pa­ckun­gen in den Gelben Sack geben
— Fütte­rungs­ver­bot wildle­ben­der Tiere wie Tauben, Enten und Schwä­ne beach­ten, denn auch hiervon profi­tie­ren die Ratten
— keine Abfäl­le in Grünan­la­gen und im Garten liegen lassen
— keinen Unter­schlupf bieten: Hecken, Sträu­cher und Boden­de­cker auslichten
— Ratten können auch über geöff­ne­te Teras­sen­tü­ren, Keller­fens­ter, defek­te Schäch­te und Abwas­ser­roh­re in die Gebäu­de gelan­gen. Offene Stellen an Gebäu­den und defek­te Stellen in der priva­ten Abwas­ser­an­la­ge sollten repariert und verschlos­sen werden

Wenn Ratten kein Futter und keinen Unter­schlupf finden, hindert sie das an der Fortpflanzung.