LINDAU – Am Montag­mor­gen (9. Novem­ber) hat die Bundes­po­li­zei auf der BAB 96 zwei Migran­ten trotz gülti­ger Reise­do­ku­men­te der unerlaub­ten Einrei­se überführt und sie später nach Öster­reich zurück­ge­wie­sen. Einer der Männer hatte zudem einen gefälsch­ten Pass dabei, den er in seinem Reise­ge­päck gut versteckt hatte.

Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten kontrol­lier­ten zunächst unabhän­gig vonein­an­der einen syrischen und einen paläs­ti­nen­si­schen Reisen­den am Grenz­über­gang Hörbranz. Der in den Nieder­lan­den wohnhaf­te Syrer wies sich gegen­über den Beamten mit seinen nieder­län­di­schen Flücht­lings­do­ku­men­ten aus. Der Paläs­ti­nen­ser legte seinen paläs­ti­nen­si­schen Reise­pass und griechi­schen Aufent­halts­ti­tel vor. Damit wären die beiden Busin­sas­sen grenz­po­li­zei­lich für einen maximal dreimo­na­ti­gen Aufent­halt zu touris­ti­schen Zwecken in Deutsch­land berechtigt.

Der Paläs­ti­nen­ser, der ledig­lich 60 Cent mitführ­te, gab in seiner Befra­gung an, auf dem Weg nach Stutt­gart und Frankfurt/Main zu sein, um dort Freun­de zu besuchen. Das Geld für die anschlie­ßen­de Rückrei­se nach Griechen­land wolle er sich leihen. Während der Befra­gung invol­vier­te sich der vor dem Befrag­ten sitzen­de Syrer, der angab, dass sich die beiden Männer bereits vom Mailän­der Busbahn­hof kennen. Die Reise­be­kannt­schaft plauder­te aus, dass der Paläs­ti­nen­ser nach seinem Besuch einen dauer­haf­ten Aufent­halt in Dänemark oder den Nieder­lan­den anstre­be. Der Paläs­ti­nen­ser gab später gegen­über den Polizis­ten zu, nicht nach Griechen­land zurück­keh­ren zu wollen.

Die Bundes­po­li­zis­ten ermit­tel­ten, dass der 36-jähri­ge Syrer im Zusam­men­hang mit Urkun­den- und Schleu­sungs­de­lik­ten bereits polizei­be­kannt war und den Paläs­ti­nen­ser bei der Reise unter­stützt und späte­re Hilfe zugesagt hatte. Die Beamten fanden außer­dem bei der Durch­su­chung, versteckt in einer Verpa­ckung eines Handy­la­de­ka­bels, einen verfälsch­ten schwe­di­schen Reise­pass auf. Eigenen Angaben zufol­ge hatte der Migrant den Pass für 1.000 Euro für seinen in Syrien leben­den Bruder erworben.

Da der 28-jähri­ge Paläs­ti­nen­ser die Einrei­se­vor­aus­set­zun­gen nicht erfüll­te, erhielt er eine Anzei­ge wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se. Da auch der Einrei­se­ver­such des Syrers durch die Begehung von Straf­ta­ten unerlaubt wurde, zeigten die Bundes­po­li­zis­ten den Beschul­dig­ten ebenso wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se sowie Beihil­fe und Verschaf­fens von falschen amtli­chen Auswei­sen an. Die Beamten wiesen die beiden Männer jeweils nach Abschluss der polizei­li­chen Maßnah­men nach Öster­reich zurück.