HEIDENHEIM (dpa/lsw) — Nach den jüngsten Erleichterungen von der Testpflicht für Menschen mit Auffrischungsimpfungen schließt die Landesregierung weitere Ausnahmen für Geimpfte und Genesene nicht aus. «Ob wir das eine oder andere machen werden, müssen wir noch überlegen», sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Samstag am Rande des Grünen-Landesparteitags in Heidenheim dem Südwestrundfunk (SWR). Weitere Ausnahmen machten es aber auch komplizierter.
Nach Angaben einer Regierungssprecherin könnten zum Beispiel Menschen von der neuen strikten 2Gplus-Regel entbunden werden, die gerade erst ihre Zweitimpfung erhalten haben. Ausnahmen könne es womöglich auch für Menschen geben, die erst vor kurzem von Corona genesen seien, sagte sie zudem der dpa. Die in der neuen Corona-Verordnung formulierten Regeln müssten so bald wie möglich begründet werden. Das schließe dann eventuelle weitere Ausnahmen ein, die derzeit geprüft würden.
Nach der neuen Verordnung müssen Geimpfte und Genesene — dafür steht 2G — seit Samstag für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie noch nicht «geboostert» sind, also noch keine Auffrischungsimpfung gegen Corona haben.