HEIDENHEIM (dpa/lsw) — Nach den jüngs­ten Erleich­te­run­gen von der Testpflicht für Menschen mit Auffri­schungs­imp­fun­gen schließt die Landes­re­gie­rung weite­re Ausnah­men für Geimpf­te und Genese­ne nicht aus. «Ob wir das eine oder andere machen werden, müssen wir noch überle­gen», sagte der baden-württem­ber­gi­sche Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) am Samstag am Rande des Grünen-Landes­par­tei­tags in Heiden­heim dem Südwest­rund­funk (SWR). Weite­re Ausnah­men machten es aber auch komplizierter.

Nach Angaben einer Regie­rungs­spre­che­rin könnten zum Beispiel Menschen von der neuen strik­ten 2Gplus-Regel entbun­den werden, die gerade erst ihre Zweit­imp­fung erhal­ten haben. Ausnah­men könne es womög­lich auch für Menschen geben, die erst vor kurzem von Corona genesen seien, sagte sie zudem der dpa. Die in der neuen Corona-Verord­nung formu­lier­ten Regeln müssten so bald wie möglich begrün­det werden. Das schlie­ße dann eventu­el­le weite­re Ausnah­men ein, die derzeit geprüft würden.

Nach der neuen Verord­nung müssen Geimpf­te und Genese­ne — dafür steht 2G — seit Samstag für den Restau­rant- und den Zoobe­such, für das Fitness­stu­dio, den Skilift und vieles mehr einen negati­ven Corona-Test vorwei­sen, wenn sie noch nicht «geboos­tert» sind, also noch keine Auffri­schungs­imp­fung gegen Corona haben.