BERLIN (dpa) — Strom- und Gasver­trä­ge sollen nicht mehr kurzfris­tig gekün­digt werden dürfen. Außer­dem will die Bundes­re­gie­rung mit einer Geset­zes­re­form gegen Preis­sprün­ge vorgehen.

Die Bundes­re­gie­rung will mit einer Geset­zes­re­form kurzfris­ti­gen Kündi­gun­gen von Strom- und Gasver­trä­gen durch Billig­an­bie­ter sowie Preis­sprün­gen einen Riegel vorschieben.

«Wir dürfen die Verbrau­cher nicht nochmal so im Regen stehen lassen», sagte Oliver Krischer (Grüne), Parla­men­ta­ri­scher Staats­se­kre­tär im Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Das war und ist eine große Belas­tung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündi­gung des Gas- oder Strom­an­bie­ters im Brief­kas­ten vorzufinden.»

Tarife und Kündigungen

Konkret kündig­te Krischer an, es solle künftig einheit­li­che Tarife in der Grund­ver­sor­gung geben, damit Neukun­den nicht das Doppel­te oder Dreifa­che gegen­über Bestands­kun­den zahlen. «Gesplit­te­te Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fe sind am Ende nur ein unnöti­ges Beschäf­ti­gungs­pro­gramm für Gerich­te, was wir vermei­den wollen.» Mit gesplit­te­ten Tarifen ist eine Aufspal­tung für Neu- und Bestands­kun­den gemeint.

Außer­dem solle die Aufkün­di­gung von Gas- oder Strom­lie­fe­run­gen künftig mehre­re Monate vorher angekün­digt werden müssen, damit Verbrau­cher sich in Ruhe einen neuen Versor­ger suchen könnten, so Krischer.

Billig­an­bie­ter

Das Minis­te­ri­um will damit darauf reagie­ren, dass viele Billig­an­bie­ter in Turbu­len­zen geraten sind und Tausen­de Verträ­ge gekün­digt haben. Diese Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher fallen dann in die sogenann­te Ersatz­ver­sor­gung beim Grund­ver­sor­ger der jewei­li­gen Kommu­ne — müssen aber nach Darstel­lung der Verbrau­cher­zen­tra­len oft deutlich mehr zahlen.

«Es gibt Handlungs­be­darf», sagte Krischer. «Wir wollen deshalb die Hürden für Liefer­ein­stel­lun­gen erhöhen und das Instru­ment der Grund- und Ersatz­ver­sor­gung auf neue Füße stellen.»

Das Minis­te­ri­um werde außer­dem Vorschlä­ge machen, wie die unseriö­sen Wettbe­wer­ber von der Bundes­netz­agen­tur besser heraus­ge­fil­tert werden. «Dass rund einer Milli­on Gas- und Strom­kun­den inner­halb kürzes­ter Zeit gekün­digt wird, darf sich so nicht wiederholen.»

Verbrau­cher und Veersorgung

Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher müssten bei Neukun­den­ta­ri­fen teils bis zu 1654 Euro mehr im Jahr zahlen als Bestands­kun­den, heißt es in einem Positi­ons­pa­pier des Verbrau­cher­zen­tra­le Bundes­ver­bands. Einige Grund­ver­sor­ger, die sich bisher länger­fris­tig und angesichts der aktuel­len Preis­stei­ge­run­gen dadurch kosten­güns­ti­ger mit Strom oder Gas für ihre Kunden einge­deckt haben, sähen sich aufgrund einer gestie­ge­nen Anzahl von Neukun­den gezwun­gen, zusätz­lich Energie früher als geplant am Spotmarkt zu deutlich höheren Preisen einzukaufen.

Daher seien einige Grund­ver­sor­ger dazu überge­gan­gen, zwischen Neu- und Bestands­kun­den zu unter­schei­den und Neukun­den zu teure­ren Tarifen zu versor­gen. Dies aber ist aus Sicht der Verbrau­cher­zen­tra­len recht­lich unzuläs­sig, gefähr­lich für einen fairen Wettbe­werb und auch nicht nachvollziehbar.

Nach Auskunft der Verbrau­cher­zen­tra­len gibt es bundes­weit bereits sieben Abmah­nun­gen und eine Andro­hung wegen der Einstel­lung von Strom­lie­fe­run­gen, der Kündi­gung von Verträ­gen oder wegen extre­mer Preis­er­hö­hun­gen. Weite­re Abmah­nun­gen seien in Planung.

Aus Kreisen des Wirtschafts­mi­nis­te­ri­ums hieß es, es würden nun in enger Abstim­mung mit dem Verbrau­cher­schutz­mi­nis­te­ri­um zügig konkre­te Vorschlä­ge für Anpas­sun­gen im Energie­wirt­schafts­ge­setz erarbei­tet. Es gehe um mehr Schutz für Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher durch klare Ankün­di­gungs­fris­ten vor der Liefer­ein­stel­lung und um Verbes­se­run­gen der Regelun­gen zur Ersatz­ver­sor­gung und Grundversorgung.

Es bestehe grund­sätz­li­che Einig­keit bei den zustän­di­gen Akteu­ren, dass es nach der Liefer­ein­stel­lung von großen Energie­ver­sor­gern bei Strom und Gas Regelungs­be­darf gebe, hieß es weiter. Die Akteu­re sind neben dem Wirtschafts- und Klima­schutz­mi­nis­te­ri­um das Bundes­um­welt- und Verbrau­cher­schutz­mi­nis­te­ri­um, die Bundes­netz­agen­tur und das Bundeskartellamt.

Meinun­gen

Verbrau­cher­schutz­mi­nis­te­rin Steffi Lemke (Grüne) hatte der dpa gesagt: «Die Bundes­re­gie­rung beobach­tet das Verhal­ten der Markt­ak­teu­re sehr genau und prüft mögli­che regula­to­ri­sche Schritte.»

Wirtschafts­mi­nis­ter Robert Habeck (Grüne) hatte dem «Spiegel» gesagt, der Elektri­zi­täts­markt sei wie der Gasmarkt komplett libera­li­siert worden. «Offen­sicht­lich konnten nicht alle Strom­an­bie­ter die Verspre­chen, die sie den Kunden gemacht haben, einhal­ten. Da ist eine Discount-Menta­li­tät entstan­den, die nur dann funktio­niert, wenn alles reibungs­los läuft. Sobald es Unsicher­hei­ten im Markt gibt, bricht alles zusam­men.» Das Minis­te­ri­um arbei­te daran, bei den Anfor­de­run­gen an die Tarife nachzujustieren.

Auch aus der Opposi­ti­on gibt es Stimmen für mehr Regulie­rung des Energie­mark­tes. Der saarlän­di­sche Minis­ter­prä­si­dent Tobias Hans (CDU) sagte der Düssel­dor­fer «Rheini­schen Post» (Montag), es gebe in Deutsch­land eine handfes­te Energie­kri­se. «Deshalb forde­re ich einen Bund-Länder-Gipfel, der einen konkre­ten Aktions­plan beschließt.»
Darin enthal­ten sein müsse eine staat­li­che Regulie­rung für Billig- und Grund­ver­sor­gungs­an­bie­ter, um «Auswüch­se» zu verhindern.

Der Bundes­ver­band der Energie- und Wasser­wirt­schaft hatte die Grund­ver­sor­ger in Schutz genom­men. Nach der Liefer­ein­stel­lung durch Energie­dis­coun­ter hätten die Versor­ger für die betrof­fe­nen Kunden von heute auf morgen zusätz­li­che Strom- oder Gasmen­gen im Energie­han­del einkau­fen müssen.

Von Andre­as Hoenig, dpa