FRIEDRICHSHAFEN — Das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen hat den aktuel­len Kreis­tags­be­schluss des Boden­see­krei­ses vom 7. Oktober 2020 zur Finan­zie­rung des Boden­see­air­ports Fried­richs­ha­fen (TOP 4) als formell gültig bestätigt.

Der Prüfan­trag der Kreis­tags­frak­ti­on Bündnis 90 / Die Grünen gebe keine Anhalts­punk­te für eine aufsichts­recht­li­che Inter­ven­ti­on durch das Regie­rungs­prä­si­di­um, heißt es im Schrei­ben der Rechts­auf­sichts­be­hör­de vom 16. Oktober. Durch den Kreis­tags­be­schluss sei der Grund­satz der Bestimmt­heit nicht verletzt worden und auch die gewähl­te Bezeich­nung des Tages­ord­nungs­punk­tes sei nicht zu beanstanden.

Die entschei­den­den Aussa­gen des Regierungspräsidiums:

Aller­dings kann Bestimmt­heit nur insoweit verlangt werden, wie dies in einem bestimm­ten Verfah­rens­sta­di­um möglich ist. In der vorlie­gen­den Sache ist bei den Punkten, die noch zu klären oder noch durch­zu­füh­ren sind, wie einem beihil­fe­recht­li­chen Notifi­zie­rungs­ver­fah­ren oder der Ausge­stal­tung von Darle­hens­ver­trä­gen das Stadi­um der endgül­ti­gen Bestimmt­heit derzeit objek­tiv noch nicht erreicht. Auch wenn somit manche Aspek­te, wie etwa die exakte Höhe des Zuschuss­be­darfs für die FFG, derzeit noch nicht festste­hen, ist es dem Kreis­tag unbenom­men, sich bereits jetzt in dieser Sache zu positio­nie­ren und beispiels­wei­se Höchst­be­trä­ge zu benen­nen, bis zu deren Grenze er Verbind­lich­kei­ten einge­hen möchte, ähnlich wie er es ja auch bereits in der Vergan­gen­heit, etwa im Jahr 2017 (Sitzungs­vor­la­ge 066/2017) getan hat.

Der Beschluss zu TOP 4 in der Sitzung des Kreis­tags vom 07.10.2020 ist daher als Grund­satz­be­schluss zu verste­hen, der durch weite­re Beschlüs­se des Kreis­tags zu konkre­ti­sie­ren sein wird.

Auch die gewähl­te Bezeich­nung des betref­fen­den Tages­ord­nungs­punk­tes der Kreis­tags­sit­zung ist im Ergeb­nis nicht zu beanstan­den. Nachdem die Ergeb­nis­se des zur FFG erstell­ten Gutach­tens zur Behand­lung anstan­den und es um Finanz­be­darf, Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten, ‑wege und ‑maßnah­men ging, musste von Seiten inter­es­sier­ter Bürger­schaft damit gerech­net werden, dass der Kreis­tag sich diesen Themen auch in Form eines Beschlus­ses widmen würde. Dies gilt insbe­son­de­re angesichts des Umstan­des, dass auch die umfang­rei­che Sitzungs­vor­la­ge einschließ­lich des Beschluss­vor­schla­ges vor der Sitzung im Inter­net veröf­fent­licht gewesen ist.