LAUPHEIM – Nachdem der Einspruch von Herrn Kevin Wiest durch das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen zurück­ge­wie­sen wurde, ist nun auch der Bescheid über die Gültig­keit der Oberbür­ger­meis­ter­wahl vom Regie­rungs­prä­si­di­um bei der Stadt­ver­wal­tung Laupheim eingegangen. 

Aufgrund der von Kevin Wiest einge­reich­ten Klage gegen das Wahler­geb­nis beim Verwal­tungs­ge­richt in Sigma­rin­gen kann Ingo Bergmann dennoch nicht als Oberbür­ger­meis­ter einge­setzt werden. Die Stadt­ver­wal­tung prüft aktuell, ob und gegebe­nen­falls wann Ingo Bergmann als Amtsver­we­ser einge­setzt werden kann.