TUTTLINGEN — Die generel­le Masken­pflicht in der Tuttlin­ger Fußgän­ger­zo­ne ist zuläs­sig. Dies bestä­tig­te jetzt auch das Regie­rungs­prä­si­di­um (RP) Freiburg und wies drei Wider­sprü­che gegen die städti­sche Allge­mein­ver­fü­gung zurück.

Drei Wider­sprü­che hatten das RP als zustän­di­ge Aufsichts­be­hör­de erreicht. Sie stamm­ten von einem Tuttlin­ger Anwalt, einem Unter­neh­mer sowie einem bislang nicht den hiesi­gen Wahlkreis vertre­ten­den Landtags­ab­ge­ord­ne­ten. Die Freibur­ger Behör­de wies alle drei Wider­sprü­che als unbegrün­det zurück.

In seiner Erklä­rung schreibt das RP, das bereits ab einem Inzidenz­wert von 50 eine unkon­trol­lier­te Ausbrei­tung des Virus drohe, Maßnah­men wie eine erwei­ter­te Masken­pflicht seien daher verhält­nis­mä­ßig. Zum Zeitpunkt, als die Stadt die Allge­mein­ver­fü­gung erließ, lag der Wert bei 70,25, mittler­wei­le liegt er über 200. „Gerade mit Blick auf die drama­ti­sche Entwick­lung der letzten Tage ist es wichtig, Anste­ckungs­mög­lich­kei­ten so weit es geht zu reduzie­ren“, so OB Micha­el Beck, „insofern bin ich froh, dass das RP unsere Auffas­sung teilt.“

Das Argument, dass in der Fußgän­ger­zo­ne zu Abend- und Randzei­ten eine gerin­ge­re Frequenz herrsche, ließ das RP nicht gelten: „Charak­te­ris­tisch für den Bereich von Fußgän­ger­zo­nen sind gerade willkür­li­che Laufwe­ge und Kreuzun­gen, die zu sponta­nen Begeg­nun­gen und zufäl­li­gen Zusam­men­künf­ten führen“, heißt es. Und solche seien „grund­sätz­lich auch zu Zeiten möglich, an denen keine hohe Frequenz an Begeg­nun­gen besteht.“ Schon eine zufäl­li­ges Zusam­men­tref­fen von zwei Perso­nen berge grund­sätz­lich das Risiko einer Anste­ckung. Die Unvor­her­seh­bar­keit der Laufwe­ge in Bereich der Fußgän­ger­zo­ne mache daher eine generel­le Masken­pflicht erforderlich.

Weiter argumen­tiert das RP, dass der Eingriff in das Grund­recht der allge­mei­nen Handlungs­frei­heit nicht außer Verhält­nis zum Ziel der Eindäm­mung von SARS-CoV‑2 stehe – zumal die Verfü­gung befris­tet sei und nur einen begrenz­ten Teil des Stadt­ge­biets betreffe.

Bereits Ende Oktober hatte des Verwal­tungs­ge­richt Freiburg den Antrag des Tuttlin­ger Anwalts abgelehnt, die städti­sche Allge­mein­ver­fü­gung zu kippen.