Da die Substanz, die aus einem offen­sicht­lich defek­ten Kanis­ter austrat, zunächst nicht identi­fi­ziert werden konnte, wurden Gefahr­gutspe­zia­lis­ten des Landkrei­ses Sigma­rin­gen hinzu­ge­zo­gen. Ermitt­lun­gen ergaben, dass es sich bei der Flüssig­keit um ein säure­hal­ti­ges Reini­gungs­kon­zen­trat handelte.