BERLIN (dpa) ‑Im Kampf gegen die hohen Infek­ti­ons­zah­len haben Bund und Länder schon eine Reihe schär­fe­rer Aufla­gen vor allem für Ungeimpf­te beschlos­sen. Die nächs­ten Schrit­te sind aber in Sicht — auch im Parlament.

Das Ringen um zusätz­li­che Corona-Krisen­maß­nah­men geht in dieser Woche rund um die geplan­te Wahl des künfti­gen Kanzlers Olaf Scholz (SPD) im Bundes­tag weiter.

Die Ampel-Partner SPD, Grüne und FDP wollen die vorge­se­he­ne Impfpflicht für Perso­nal in Einrich­tun­gen mit schutz­be­dürf­ti­gen Menschen wie Pflege­hei­men und Klini­ken durchs Parla­ment bringen, die voraus­sicht­lich ab Mitte März 2022 greifen soll. Ein der Deutschen Presse-Agentur vorlie­gen­der Entwurf sieht unter anderem auch Impfbe­rech­ti­gun­gen für Apothe­ker und Zahnärz­te sowie Präzi­sie­run­gen mögli­cher härte­rer Beschrän­kun­gen in regio­na­len Corona-Brenn­punk­ten vor. Auch aus den Ländern kommen Vorschläge.

Weil wirbt für Kontaktbeschränkungen

Nieder­sach­sens Minis­ter­prä­si­dent Stephan Weil (SPD) warb erneut für Kontakt­be­schrän­kun­gen auch für Geimpf­te in der Zeit nach den Feier­ta­gen. «Klar ist, dass es über Weihnach­ten zahlrei­che Famili­en­kon­tak­te geben wird. Die werden nach aller Erfah­rung auch wieder für eine Reihe von Anste­ckun­gen sorgen», sagte er der «Welt».

Es sei also eine Überle­gung wert, «ob man die damit verbun­de­ne Infek­ti­ons­dy­na­mik nicht durch eine begrenz­te Auszeit abmil­dern sollte.» Am Donners­tag steht die nächs­te Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz an. Im Anschluss folgt voraus­sicht­lich eine Bespre­chung mit Scholz, der sich am Mittwoch im Bundes­tag zum Kanzler wählen lassen will.

Im Parla­ment sollen mit zwei Extra-Sitzun­gen am Diens­tag und Freitag weite­re Regelun­gen beraten und beschlos­sen werden, wie es aus Kreisen der Ampel-Fraktio­nen hieß. SPD, FDP und Grüne wollen einen Entwurf einbrin­gen, über den dann weiter beraten werden soll. Ein Überblick:

Spezi­al-Impfpflicht

In Einrich­tun­gen wie Klini­ken oder Pflege­hei­men gebe es «nach mehrmo­na­ti­ger Impfkam­pa­gne noch relevan­te Impflü­cken», heißt es im Entwurf. Beschäf­tig­te sollen daher bis 15. März 2022 Nachwei­se als vollstän­dig Geimpf­te oder Genese­ne bei der Leitung vorle­gen müssen — oder Arzt-Beschei­ni­gun­gen, dass man nicht geimpft werden kann. Wer ab 16. März neu anfängt, muss einen Nachweis haben. Gelten soll es auch für Perso­nal von Arztpra­xen und Rettungsdiensten.

Mehr Impfun­gen

Über Ärzte hinaus sollen befris­tet auch Apothe­ker, Tier- und Zahnärz­te zu Impfun­gen bei Menschen ab 12 Jahren berech­tigt werden. Voraus­set­zung sollen eine vorhe­ri­ge ärztli­che Schulung und geeig­ne­te Räumlich­kei­ten oder Einbin­dun­gen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungs­kon­zep­te sollen bis 31. Dezem­ber entwi­ckelt werden.

Schär­fe­re regio­na­le Maßnah­men I

Bei sehr kriti­scher Lage können die Länder — nach einem Parla­ments­be­schluss — härte­re Beschrän­kun­gen für Freizeit oder Sport anord­nen. Ausgangs­be­schrän­kun­gen, pauscha­le Geschäfts- und Schul­schlie­ßun­gen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz aber ausgeschlossen.

Nun soll laut Entwurf präzi­siert werden, dass Versamm­lun­gen und Veran­stal­tun­gen unter­sagt werden können, die keine geschütz­ten Demons­tra­tio­nen sind — beson­ders Sport­ver­an­stal­tun­gen mit größe­rem Publi­kum. Klarge­stellt werden soll, dass Schlie­ßun­gen etwa von Gastro­no­mie­ein­rich­tun­gen und Verbo­te von Kongres­sen möglich sind — aber Fitness­cen­ter und Schwimm­hal­len nicht geschlos­sen werden dürfen.

Schär­fe­re regio­na­le Maßnah­men II

Einzel­ne Länder hatten kurz vor Ende der «epide­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragwei­te» am 25. Novem­ber noch auf dieser alten Rechts­grund­la­ge umfas­sen­de­re härte­re Maßnah­men beschlos­sen. Diese können bisher bis 15. Dezem­ber in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Febru­ar verlän­gert werden.

Testpflich­ten

Für Beschäf­tig­te und Besucher in Arztpra­xen, Klini­ken und Pflege­hei­men wurden schon Testpflich­ten festge­legt. Nun soll laut Entwurf präzi­siert werden, dass Patien­ten und «Begleit­per­so­nen, die die Einrich­tung oder das Unter­neh­men nur für einen unerheb­li­chen Zeitraum betre­ten» nicht als Besucher gelten — also Eltern beim Kinder­arzt oder Assis­tenz­kräf­te bei Menschen mit Behin­de­run­gen. In einigen Ländern hatte es darüber Verwir­rung und Kritik gegeben.

Klini­ken

Geregelt werden sollen Ausgleichs­zah­lun­gen an Klini­ken etwa für frei gehal­te­ne Betten oder Belas­tun­gen durch Patientenverlegung.

Von Sascha Meyer, dpa