BAD WIMPFEN (dpa/lsw) — Hanfhal­ti­ge Lebens­mit­tel bei Lidl enthal­ten zuviel THC. Das ist der rausch­be­wir­ken­de Bestand­teil von Canna­bis. Deshalb kommt es zu einem großan­ge­leg­tem Rückruf.

Wegen eines zu hohen Wirkstoff­ge­halts in hanfhal­ti­gen Lebens­mit­teln hat der Discoun­ter Lidl einen Rückruf von Gebäck, Tee, eines Prote­in­rie­gels und Öl gestar­tet. Betrof­fen seien die folgen­den Waren des tsche­chi­schen Herstel­lers Eupho­ria Trade s.r.o., unabhän­gig vom Mindest­halt­bar­keits­da­tum: Mary & Juana Premi­um Canna­bis Cookies (Choco­la­te, Classic, Cranber­ry, Hash), Eupho­ria Tea of mind Canna­bis Tea und Eupho­ria Raw Canna­bis Prote­in Bar Apple, wie Lidl am Mittwoch in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) mitteilte.

Außer­dem wurden Verbrau­cher aufge­for­dert, Vita D’or Bio Hanföl, kaltge­presst 250 ml, des Herstel­lers P. Bränd­le GmbH zurück­zu­brin­gen. Von dem Rückruf ist laut Mittei­lung gleich­falls Solevi­ta Hanf Tee, 0,75 Liter mit den Mindest­halt­bar­keits­da­ten 12.07.2022 und 13.07.2022 von dem Herstel­ler Hermann PF Geträn­ke GmbH betroffen.

In allen Lebens­mit­teln sei ein erhöh­ter Gehalt von Tetra­hy­dro­can­na­bi­nol (THC) festge­stellt worden. Das ist der rausch­be­wir­ken­de Bestand­teil der Hanfpflan­ze (Canna­bis). Ein Verzehr dieser Lebens­mit­tel könne unerwünsch­te gesund­heit­li­che Folgen mit sich bringen, beispiels­wei­se Stimmungs­schwan­kun­gen und Müdig­keit. «Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beach­ten und die Produk­te nicht weiter verwen­den», warnte das Unter­neh­men. Die Waren wurden in Deutsch­land verkauft.

Der Discoun­ter hatte Mitte August vorsorg­lich alle Hanfpro­duk­te seines Aktions­sor­ti­ments aus dem Verkauf genom­men, weil einige davon derzeit von den Behör­den unter die Lupe genom­men werden. Es geht laut den Ermitt­lern um einen mögli­chen Verstoß gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Ein Sprecher der Staats­an­walt­schaft Heilbronn hatte erklärt, es werde unter­sucht, «ob die Produk­te, die dort angebo­ten werden, THC oder CBD enthal­ten». Es handle sich aber ledig­lich um einen Prüfvor­gang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.

Nach Angaben einer Spreche­rin der Behör­de vom Mittwoch lag zunächst kein Ergeb­nis vor. Für Produk­te mit Canna­bi­di­ol (CBD) ist nach Angaben des Bundes­amts für Verbrau­cher­schutz eine Zulas­sung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berau­schen­dem THC ist in Deutsch­land verboten.