BERLIN (dpa) — Die Länder­kam­mer hat erstmals einen Politi­ker der Linken zum Präsi­den­ten gewählt. Und eine Reihe von Beschlüs­sen gefasst. Dazu zählt: Raserin­nen und Raser müssen sich künftig in Acht nehmen.

In seiner ersten Sitzung nach der Bundes­tags­wahl hat der Bundes­rat mehre­re Geset­zes­än­de­run­gen auf den Weg gebracht, die Millio­nen Menschen betreffen.

Außer­dem bestimm­te die Länder­kam­mer am Freitag einen neuen Präsi­den­ten: Zum ersten Mal wird ab Novem­ber ein Politi­ker der Linken den Vorsitz überneh­men. Der Bundes­rat wählte am Freitag einstim­mig den Minis­ter­prä­si­den­ten von Thürin­gen, Bodo Ramelow, in das viert­höchs­te Amt im Staat nach Bundes­prä­si­dent, Bundes­tags­prä­si­dent und Bundeskanzler.

Noch bis Ende Oktober hat Sachsen-Anhalts Minis­ter­prä­si­dent Reiner Hasel­off die Positi­on inne. Der Bundes­rats­prä­si­dent leitet unter anderem die Sitzun­gen der Länder­kam­mer. Eine Übersicht der wichtigs­ten Beschlüsse: 

Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Wer Hartz-IV bezieht, bekommt ab dem kommen­den Jahr drei Euro mehr im Monat. Damit steigt der monat­li­che Regel­satz für allein­ste­hen­de Erwach­se­ne auf 449 Euro. Partne­rin­nen, Partner und Ehegat­ten bekom­men 404 Euro, Kinder zwischen 14 und 17 Jahren 376 Euro. Auch die Sätze für 6- bis 13-Jähri­ge und für 0- bis 5‑Jährige steigen leicht. Für 18- bis 24-Jähri­ge im Eltern­haus und Volljäh­ri­ge in Einrich­tun­gen steigt der Satz von 357 auf 360 Euro.

Das Deutsche Kinder­hilfs­werk kriti­sier­te mit der «kümmer­li­chen Regel­satz­er­hö­hung für Kinder» könne die Kinder­ar­mut in Deutsch­land nicht gesenkt werden.

Höhere Bußgel­der im Verkehr

Für Raser und Falsch­par­ker wird es teurer. Wer sein Auto im Halte­ver­bot abstellt, muss mit Knöll­chen von bis zu 55 Euro statt bisher 15 Euro rechnen. Wer inner­orts 16 oder 20 Stunden­ki­lo­me­ter zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt 35 bald 70 Euro. Wer eine amtlich gekenn­zeich­ne­te Feuer­wehr­zu­fahrt zuparkt, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. Damit und mit weite­ren Verschär­fun­gen soll die Verkehrs­si­cher­heit erhöht werden um Radfah­re­rin­nen und ‑fahrer sowie Fußgän­ge­rin­nen und Fußgän­ger besser zu schützen.

Lakrit­ze-Hinwei­se

Lakrit­ze mit hohem Salmi­ak-Gehalt müssen künftig mit Hinwei­sen zum Schutz vor Gesund­heits­ri­si­ken gekenn­zeich­net werden. Sie seien nötig, da Ammoni­um­chlo­rid nach Einschät­zung des Bundes­in­sti­tuts für Risiko­be­wer­tung in höheren Dosen zu Übersäue­rung des Blutes führen könne, heißt es in der Verord­nung des Ernäh­rungs­mi­nis­te­ri­ums. Pflicht werden diese Hinwei­se ab einem Gehalt an Salmi­ak (Ammoni­um­chlo­rid) von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm.