Überbrückungshilfen lassen vergleichsweise lange auf sich warten
Ulm (wbo) - Seit Mitte Juli 2020 können Handwerksbetriebe nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen, wenn sie erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund der Coronakrise hatten. [...]