BODENSEEKREIS — Ab Diens­tag, 13. April 2021 gilt im Boden­see­kreis wieder die „Notbrem­se“ laut Corona-Verord­nung des Landes, denn die 7‑Tages-Inzidenz je 100.000 Einwoh­ner lag am Donners­tag, Freitag und Samstag über dem kriti­schen Wert 100. Am Samstag­abend lag der tages­ak­tu­el­le Inzidenz­wert bei 104,4.

Nach einem Werktag Infor­ma­ti­ons­vor­lauf gilt somit ab Diens­tag der Inzidenz-Status „über 100“ und folglich die verschärf­ten Schutz­maß­nah­men der „Notbrem­se“. Somit sind ab 13. April insbe­son­de­re in Einzel­han­dels­ge­schäf­ten des nicht-tägli­chen Bedarfs keine Termin­ver­ein­ba­run­gen mehr möglich, sondern nur noch Abholun­gen mit Vorbe­stel­lung (Geschäf­te für den tägli­chen Bedarf sind davon weiter­hin ausge­nom­men). Außen- und Innen­sport­an­la­gen sind für den Freizeit­sport geschlos­sen, jedoch ist Indivi­du­al­sport auf weitläu­fi­gen Außen­an­la­gen im Rahmen der Kontakt­be­schrän­kun­gen erlaubt. Musik- und Kunst­schu­len dürfen keinen Präsenz­un­ter­richt mehr durch­füh­ren. Museen, Galerien, Gedenk­stät­ten und botani­sche Gärten werden für den Publi­kums­ver­kehr geschlossen. 

Das Landrats­amt hat die Inzidenz-Überschrei­tung am Samstag­abend (10. April 2021) amtlich festge­stellt und auf seiner Inter­net­sei­te bekannt­ge­macht. Ausschlag­ge­bend dafür ist die Lagemel­dung des Landes­ge­sund­heits­amts, die täglich am Abend veröf­fent­licht wird. Sinkt der Wert wieder und liegt fünft Tage in Folge unter 100, wird die „Notbrem­se“ automa­tisch gelöst, sofern es zu diesem Zeitpunkt nicht neue landes­wei­te Regelun­gen gibt. 

Den täglich gülti­gen Inzidenz-Status, von dem derzeit der Umfang der Schutz­maß­nah­men abhän­gig ist, zeigt das Landrats­amt jeweils aktuell unter www.bodenseekreis.de/corona