Das Klima­schutz­ge­setz ermög­licht Kommu­nen künftig, Daten zu Heizun­gen auf Häuser­ebe­ne abzuru­fen. Die Kamin­keh­rer sehen durch die Weiter­ga­be das Vertrau­en in sie aufs Spiel gesetzt.

Mit einer Mitte Oktober beschlos­se­nen Änderung werden die bevoll­mäch­tig­ten Bezirks­schorn­stein­fe­ger demnach verpflich­tet, Angaben aus dem Kehrbuch, und damit etwa auch zu Heizungs­an­la­gen, auf Ebene einzel­ner Gebäu­de den Kommu­nen zur Verfü­gung zu stellen. Es sei fraglich, ob man für eine zielge­rich­te­te Wärme­pla­nung «einen Blick ins Schlaf­zim­mer von Oma Erna werfen muss», heißt es dazu vom Landes­in­nungs­ver­band. Gehe das Vertrau­en in die Schorn­stein­fe­ger vor Ort verlo­ren, habe man dem Klima­schutz einen Bären­dienst erwie­sen. Die Schorn­stein­fe­ger treffen sich am Freitag in Ulm zu einem Landes­in­nungs­ver­bands­tag und wollen dort auch über den Umgang mit dem Klima­schutz­ge­setz und mögli­che recht­li­che Schrit­te in der strit­ti­gen Frage beraten.

Das Gesetz sieht die Daten­ab­fra­ge für die Großen Kreis­städ­te und Stadt­krei­se vor, die künftig zu einer Wärme­pla­nung verpflich­tet werden. Aus Sicht des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums ist eine Erhebung gebäu­de­schar­fer Daten für die notwen­di­ge Quali­tät einer kommu­na­len Wärme­pla­nung erfor­der­lich, wie ein Sprecher mitteil­te. Die später in einem Wärme­plan veröf­fent­lich­ten Daten seien zudem nur in aggre­gier­ter Form verfüg­bar, die Rohda­ten würden nach Abschluss der Planung gelöscht. Dies sei eng mit dem Landes­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten abgestimmt worden, so der Sprecher.