BERLIN (dpa) — Welche Termi­ne verein­bar­te das Büro des Altkanz­lers von 2019 bis 2022? Und waren etwa Energie­po­li­tik, Gazprom oder Nord Stream 2 ein Thema? Darüber könnte das Schrö­der-Büro bald Auskunft geben müssen.

Der Inter­net­platt­form FragDen­Staat hat beim Verwal­tungs­ge­richt Berlin eine einst­wei­li­ge Anord­nung gegen das Büro von Altkanz­ler Gerhard Schrö­der (SPD) beantragt. Dabei geht es um die Beant­wor­tung von Fragen zu mögli­chen Lobby-Aktivi­tä­ten aus dem Büro. Das teilte FragDen­Staat in Berlin mit.

Die Platt­form will unter anderem wissen, welche Termi­ne das Schrö­der-Büro von 2019 bis 2022 verein­bart hat, ob die Themen bekannt waren, und wenn ja, welche davon in Zusam­men­hang mit Energie­po­li­tik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestan­den haben. Bislang hat sich das Büro gewei­gert, diese Fragen zu beantworten.

Vor einer Woche hatte in dieser Sache bereits das Oberver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Branden­burg geurteilt, dass Frage­Den­S­taat grund­sätz­lich ein Auskunfts­recht zusteht. Trotz­dem musste die Platt­form eine Nieder­la­ge einste­cken, weil sie sich an das Bundes­kanz­ler­amt gerich­tet hatte. Das OVG stell­te in seinem Urteil fest, dass es sich bei dem Büro des Bundes­kanz­lers a.D. Gerhard Schrö­der nicht um einen Teil des Bundes­kanz­ler­amts hande­le, sondern im presse­recht­li­chen Sinne um eine eigen­stän­di­ge Behörde.

Auskunfts­recht wegen «neuer Sachlage»

In dem Rechts­streit hatte zuvor das Verwal­tungs­ge­richt Berlin der Platt­form noch ein Auskunfts­recht generell abgespro­chen, weil es sich bei FragDen­Staat nicht um ein gedruck­tes Presse­er­zeug­nis handelt. Der Chefre­dak­teur der Platt­form, Arne Semsrott, sei trotz Journa­lis­ten­aus­weis kein Presse­ver­tre­ter, entschied die Presse­kam­mer des Verwal­tungs­ge­richts Berlin im Juni. Der Träger­ver­ein von FragDen­Staat, die Open Knowledge Founda­ti­on Deutsch­land, ließ darauf­hin Inhal­te aus der Platt­form in Form einer Zeitung drucken. Wegen der «neuen Sachla­ge» stehe FragDen­Staat damit ein Auskunfts­recht zu, entschied das OVG Berlin-Brandenburg.

Beim Verwal­tungs­ge­richt Berlin ist auch eine Klage des frühe­ren Bundes­kanz­lers selbst anhän­gig. Schrö­der verlangt vom Bundes­tag die Wieder­her­stel­lung seiner im Mai entzo­ge­nen Sonder­rech­te. Die zustän­di­ge 2. Kammer plant im ersten Halbjahr 2023 den Fall zu verhan­deln, wie ein Gerichts­spre­cher auf Anfra­ge mitteil­te. Schrö­der verlangt, dass ihm wieder ein Altkanz­ler-Büro mit Mitar­bei­tern zur Verfü­gung gestellt wird. Der Haushalts­aus­schuss hatte Schrö­der ein Teil seiner Sonder­rech­te entzo­gen und die Abwick­lung seines Büros beschlossen.

Der Altkanz­ler steht wegen seines Engage­ments für russi­sche Energie­fir­men und seine Nähe zum russi­schen Präsi­den­ten Wladi­mir Putin massiv in der Kritik. Mehre­re seiner Mitar­bei­ter hatten nach dem russi­schen Angriff auf die Ukrai­ne ihre Posten bereits aufgegeben.