KARLSRUHE — (dpa/lsw) — Erfolg­lo­se Klage einer Schüle­rin gegen häusli­che Quaran­tä­ne: Das Verwal­tungs­ge­richt Karls­ru­he hat einen Eilan­trag einer Zwölft­kläss­le­rin eines Gymna­si­ums in Calw abgelehnt. Das Landrats­amt hatte nach sechs Corona-Fällen in ihrer Jahrgangs­stu­fe eine 14-tägige häusli­che «Abson­de­rung» für alle Zwölft­kläss­ler der Schule angeord­net. Dagegen wehrte sich die Schülerin.

Nach Angaben des Gerichts vom Freitag verwies sie darauf, dass sie sich nur bei einzel­nen Kursen und in gut belüf­te­ten Räumen gemein­sam mit Infizier­ten aufge­hal­ten und keine «Face-to-Face»-Kontakte mit ihnen gehabt habe. Zudem sei sie zwischen­zeit­lich negativ auf das Corona­vi­rus getes­tet worden.

Dem folgte das Gericht nicht. Wegen des rollie­ren­den Kurssys­tems der Oberstu­fe komme es zu einer größe­ren Durch­mi­schung unter den Schülern. Entschei­dend sei hier, dass die Antrag­stel­le­rin Schul­stun­den mit mindes­tens einer positiv auf das Corona­vi­rus getes­te­ten Person im selben Klassen­raum gehabt habe. Auch ein negati­ver Corona-Test könne nach den Empfeh­lun­gen des Robert Koch-Insti­tuts als Moment­auf­nah­me die Quaran­tä­ne­zeit nicht verkür­zen (Beschluss vom 13.10.2020 — 8 K 4139/20).

Die Sache ist rechts­kräf­tig. Eine Beschwer­de der Antrag­stel­le­rin wurde vom Verwal­tungs­ge­richts­hofs Baden-Württem­berg (Beschluss vom 16.10.2020 — 1 S 3196/20) zurückgewiesen.