STUTTGART (dpa/lsw) — Durch die Pande­mie haben die Schul­kin­der im Unter­richt viel verpasst. Während die Schulen im Südwes­ten daran arbei­ten, den Stoff nachzu­ho­len, ziehen manche Eltern ihre eigenen Konsequenzen.

Einige Eltern lassen ihre Kinder wegen der Masken- und Testpflicht an baden-württem­ber­gi­schen Schulen nicht mehr in den Unter­richt. Eine Mutter im Ostalb­kreis sei mit ihrem Kind sogar ins Ausland gereist, um der Schul­pflicht zu entge­hen, sagte Gerhard Brand, der Landes­vor­sit­zen­de des Lehrer­ver­ban­des VBE. Die Regie­rungs­prä­si­di­en sprechen von Einzel­fäl­len. Eine Statis­tik über die Zahl abwesen­der Kinder und die Gründe dafür gibt es nicht.

Schon vor der Pande­mie sei es vorge­kom­men, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Schule schick­ten, heißt es überein­stim­mend. Für solche Fälle sei eine «Eskala­ti­ons­lei­ter» einge­rich­tet, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums.

Zu Beginn stünden immer Gesprä­che zwischen den Eltern und der Schule. Kommen die Kinder dann nicht zurück, kann die Kommu­ne den Verstoß gegen die Schul­pflicht als Ordnungs­wid­rig­keit mit einem Bußgeld ahnden. Um die Kinder wieder zurück an die Schule zu holen, kann das jewei­li­ge Regie­rungs­prä­si­di­um laut Minis­te­ri­um ein Zwangs­geld­ver­fah­ren einleiten.

Das Präsi­di­um in Tübin­gen geht von zehn bis 15 Kindern aus, die den Unter­richt aufgrund der Masken- oder Testpflicht nicht besuchen. Im Zustän­dig­keits­be­reich Karls­ru­he laufen nach Angaben der Spreche­rin zwölf Zwangs­geld­ver­fah­ren, um abwesen­de Kinder zurück in den Unter­richt zu holen.

In Stutt­gart seien drei Zwangs­geld­ver­fah­ren einge­lei­tet. Auch beim Regie­rungs­prä­si­di­um Freiburg seien einzel­ne Kinder gemel­det, die nicht mehr zur Schule kommen. Zwangs­geld­ver­fah­ren gab es nach Angaben des Sprechers zunächst nicht.