STUTTGART (dpa/lsw) — Für Radfah­rer ist es an Straßen ohne Extra-Radweg beson­ders gefähr­lich. Im Südwes­ten soll Abhil­fe geschaf­fen werden und Schutz­strei­fen sollen auch außer­halb von Ortschaf­ten entste­hen. Eine Lösung ist das aller­dings nur in Einzelfällen.

Für Radfah­rer sollen die Straßen siche­rer werden — Baden-Württem­berg will dafür vermehrt Fahrrad­schutz­strei­fen schaf­fen. Als erstes Bundes­land sollen sie im Südwes­ten auch an zweispu­ri­gen Kommunal‑, Landes- und Bundes­stra­ßen entste­hen, wie das Verkehrs­mi­nis­te­ri­um am Sonntag mitteil­te. Bisher gibt es solche Schutz­strei­fen den Angaben zufol­ge nur inner­halb geschlos­se­ner Ortschaf­ten. Den Verkehrs­be­hör­den vor Ort sei per Erlass das Recht übertra­gen, unter bestimm­ten Bedin­gun­gen solche Radschutz­strei­fen an Straßen außer­orts einzu­füh­ren, hatte ein Sprecher schon am vergan­ge­nen Freitag mitge­teilt. Zuvor hatte die «Schwä­bi­sche Zeitung» (Samstag) und deren Portal schwaebische.de berichtet.

Radle­rin­nen und Radler bräuch­ten rasch ein landes­wei­tes, lücken­lo­ses und attrak­ti­ves Radwe­ge­netz, sagte Verkehrs­mi­nis­ter Winfried Hermann (Grüne). «Hier können die Radschutz­strei­fen überall dort ein wichti­ger Beitrag sein, wo Lücken im Radwe­ge­netz bestehen, ein separa­ter Radweg nicht schnell möglich ist.» Der Bau eigen­stän­di­ger Radwe­ge habe aber weiter Vorrang.

Eigent­lich sieht die Straßen­ver­kehrs­ord­nung solche mit gestri­chel­ten Linien abgetrenn­ten Strei­fen nur inner­orts oder bei Straßen mit bis zu 50 Stunden­ki­lo­me­tern Höchst­ge­schwin­dig­keit vor. Nun können auch an Landstra­ßen 1,5 Meter breite Radschutz­strei­fen entste­hen. Sie würden aber nur in Verbin­dung mit einem Tempo­li­mit einge­führt, beton­te Hermann. «So fördern wir den Radver­kehr und machen die Straßen sicherer.»

Laut Erlass soll da, wo die Radschutz­strei­fen entste­hen, in der Regel Tempo 70 oder weniger gelten. Außer­dem sollen die Straßen mindes­tens 6,10 Meter breit sein. Sie sollen laut Minis­te­ri­um aber nur in Einzel­fäl­len zugelas­sen werden. Ein flächen­de­cken­der Einsatz sei nach der Straßen­ver­kehrs­ord­nung nicht zulässig.

Laut Mittei­lung des Minis­te­ri­ums stoßen die geplan­ten Regelun­gen auch bei der Arbeits­ge­mein­schaft Fahrrad- und Fußgän­ger­freund­li­cher Kommu­nen Baden-Württem­berg (AGFK-BW) auf Zustim­mung. «Die Unter­su­chun­gen der Pilot­stre­cken in Baden-Württem­berg haben erstma­lig gezeigt, unter welchen Bedin­gun­gen Schutz­strei­fen außer­orts eine siche­re Verkehrs­füh­rung für Radfah­ren­de sein können», sagte der AGFK-Vorsit­zen­de Günter Riemer.

Die Grünen im Landtag bezeich­ne­ten die Pläne als einen Sicher­heits­ge­winn für alle Verkehrs­be­tei­lig­ten. Klar sei aber auch: «Schutz­strei­fen dürfen keine Ausre­de sein, einen Radweg nicht zu reali­sie­ren», sagte der Sprecher für Fuß- und Radver­kehr, Hermi­no Katzenstein.