ATTENWEILER — Am Freitag gegen 20 Uhr wurde die Biber­acher Polizei von einem Zeugen alarmiert, dass zwei Männer ohne Erlaub­nis an einem Teich neben der B312 in Atten­wei­ler angeln würden. Beim Eintref­fen der Strei­fe bestä­tig­te sich der Verdacht der Fischwilderei.

Die beiden Männer im Alter von 32 und 22 Jahren hatten Angel­uten­si­li­en dabei, konnten aber keine gülti­gen Erlaub­nis­schei­ne vorwei­sen. Sie hatten bereits 45 Jungkarp­fen aus dem Weiher gefischt.

Anzei­ge wegen Fisch­wil­de­rei und Diebstahls

Gegen die beiden Schwarz­ang­ler wurde Anzei­ge wegen Fisch­wil­de­rei erstat­tet. Ihnen droht eine Freiheits­stra­fe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstra­fe. Da sie in einem priva­ten Teich ohne Erlaub­nis geangelt haben, könnte zusätz­lich eine Strafe wegen Diebstahls verhängt werden. In ähnli­chen Fällen wurden bereits Geldstra­fen von 300 Euro aufwärts ausge­spro­chen. Die Angel­uten­si­li­en können einge­zo­gen werden.

Großen Ärger für 300 Euro Beute

Der durch die Fisch­wil­de­rei entstan­de­ne Schaden beläuft sich auf rund 300 Euro. In Baden-Württem­berg ist Fisch­wil­de­rei auch als Ordnungs­wid­rig­keit mit einer Geldbu­ße bis 5.000 Euro straf­bar. Die Straf­ver­fol­gung setzt voraus, dass der Besit­zer Anzei­ge erstat­tet, da es sich um ein Antrags­de­likt handelt.