ATTENWEILER — Am Freitag gegen 20 Uhr wurde die Biberacher Polizei von einem Zeugen alarmiert, dass zwei Männer ohne Erlaubnis an einem Teich neben der B312 in Attenweiler angeln würden. Beim Eintreffen der Streife bestätigte sich der Verdacht der Fischwilderei.
Die beiden Männer im Alter von 32 und 22 Jahren hatten Angelutensilien dabei, konnten aber keine gültigen Erlaubnisscheine vorweisen. Sie hatten bereits 45 Jungkarpfen aus dem Weiher gefischt.
Anzeige wegen Fischwilderei und Diebstahls
Gegen die beiden Schwarzangler wurde Anzeige wegen Fischwilderei erstattet. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Da sie in einem privaten Teich ohne Erlaubnis geangelt haben, könnte zusätzlich eine Strafe wegen Diebstahls verhängt werden. In ähnlichen Fällen wurden bereits Geldstrafen von 300 Euro aufwärts ausgesprochen. Die Angelutensilien können eingezogen werden.
Großen Ärger für 300 Euro Beute
Der durch die Fischwilderei entstandene Schaden beläuft sich auf rund 300 Euro. In Baden-Württemberg ist Fischwilderei auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro strafbar. Die Strafverfolgung setzt voraus, dass der Besitzer Anzeige erstattet, da es sich um ein Antragsdelikt handelt.