MÜNCHEN — Der Teil-Lockdown bringt nicht den gewünschten Erfolg. Ministerpräsident Söder ruft den Katastrophenfall in Bayern aus und verschärft die Regeln.
Bayern verschärft die Corona-Auflagen drastisch: Ab Mittwoch soll eine allgemeine Ausgangsbeschränkung in ganz Bayern gelten. Dann dürfen die Menschen die eigene Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner soll eine nächtliche Ausgangssperre gelten. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag nach einer Sondersitzung des Kabinetts in München mit. Am Dienstag soll der Landtag noch darüber abstimmen. Ministerpräsident Markus Söder: “Was wir machen, geht nah ans Frühjahr ran, der Unterschied ist: Wir lassen Kitas, Schulen und alle Geschäfte auf.”
Diese 10 Punkte wurden beschlossen, sie sollen ab Mittwoch gelten, am Dienstag muss noch der Landtag zustimmen:
- Der Katastrophenfall wird ab Mittwoch, 9. Dezember erneut ausgerufen
- Ausgangsbeschränkung für ganz Bayern: Das Haus darf nur noch aus triftigem Grund verlassen werden – zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
• die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
• die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen),
• der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 • Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht),
• der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,
• die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
• die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis,
• Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit eine anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird.
• Handlungen zur Versorgung von Tieren,
• der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte,
• Ämtergänge,
• die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und
• die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem BayVersG. — -Ausgangssperre in Hotspots: Ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche soll zudem von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre gelten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:
• die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
• medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
• die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
• die Begleitung Sterbender,
• Handlungen zur Versorgung von Tieren,
• ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
• An den Weihnachtstagen 24. – 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insb. Christmette). - Lockerung der Kontaktbeschränkung nur an Weihnachten, nicht an Silvester. An den Weihnachtstagen sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Nur vom 23. bis zum 26. Dezember sind demnach Treffen über die derzeit erlaubten fünf Teilnehmer aus zwei Hausständen hinaus gestattet mit bis zu maximal zehn Personen aus bis zu zehn Hausständen, allerdings nur zuhause. Ausnahme ist die Christmette.
- Präsenzunterricht an Schulen wird deutlich eingeschränkt: Ab der 8.Klasse sollen die Klassen überall geteilt werden und in Wechselunterricht übergehen. In Hotspots ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche sollen die Schüler ab der achten Klasse komplett in den Distanzunterricht wechseln. Auch Berufsschüler sollen in ganz Bayern in den Distanzunterricht wechseln. Ausnahmen sind Abschlussklassen. Betroffen sind rund 150.000 Schüler
- Geschäfte bleiben geöffnet, werden aber strenger dahingehend kontrolliert, ob die aktuell geltenden Personenbeschränkungen nach Quadratmeter eingehalten werden.
- Alkoholverbot in der Öffentlichkeit: Ab Mittwoch ist in Bayern der Alkoholkonsum unter freiem Himmel verboten, man wolle „Gruppenbildung vermeiden“, so Söder.
- Der „kleine Grenzverkehr“ wird eingeschränkt. Die Grenze „soll offen bleiben, aber der kleine Grenzverkehr wird ausgesetzt”, betonte Söder. Ausgenommen seien Pendler und Familien (1. und 2. Grades).
- Neue Regeln für Pflege- und Altenheime: Nur noch ein Besucher täglich, mit negativem Corona-Test und FFP2-Maske, alle Mitarbeiter werden zweimal wöchentlich getestet (möglichst PCR-Test) und tragen FFP2-Masken.
- Polizei und Bundeswehr sollen die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung unterstützen. Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, umgehend bayernweit einheitlich das digitale Programm „SORMAS“ zum Pandemiemanagement und zur Kontaktnachverfolgung zu verwenden.
- Arbeitgeber sollen möglichst alle Mitarbeiter auf Homeoffice umstellen. Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.