MÜNCHEN — Der Teil-Lockdown bringt nicht den gewünsch­ten Erfolg. Minis­ter­prä­si­dent Söder ruft den Katastro­phen­fall in Bayern aus und verschärft die Regeln.

Bayern verschärft die Corona-Aufla­gen drastisch: Ab Mittwoch soll  eine allge­mei­ne Ausgangs­be­schrän­kung in ganz Bayern gelten. Dann dürfen die Menschen die eigene Wohnung nur noch aus trifti­gen Gründen verlas­sen. Für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Neuin­fek­tio­nen in sieben Tagen pro 100.000 Einwoh­ner soll eine nächt­li­che Ausgangs­sper­re gelten. Das teilte Minis­ter­prä­si­dent Markus Söder (CSU) am Sonntag nach einer Sonder­sit­zung des Kabinetts in München mit. Am Diens­tag soll der Landtag noch darüber abstim­men. Minis­ter­prä­si­dent Markus Söder: “Was wir machen, geht nah ans Frühjahr ran,  der Unter­schied ist: Wir lassen Kitas, Schulen und alle Geschäf­te auf.”

Diese 10 Punkte wurden beschlos­sen, sie sollen ab Mittwoch gelten, am Diens­tag muss noch der Landtag zustimmen: 

  1. Der Katastro­phen­fall wird  ab Mittwoch, 9. Dezem­ber erneut ausgerufen
  2. Ausgangs­be­schrän­kung für ganz Bayern: Das Haus darf nur noch aus trifti­gem Grund verlas­sen werden –  zu den trifti­gen Gründen gehören insbesondere:
    • die Ausübung beruf­li­cher oder dienst­li­cher Tätigkeiten,
    • die Inanspruch­nah­me medizi­ni­scher und veteri­när­me­di­zi­ni­scher Versor­gungs­leis­tun­gen, der Besuch bei Angehö­ri­gen thera­peu­ti­scher Berufe sowie Blutspenden,
    Versor­gungs­gän­ge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöff­ne­ten Geschäf­ten und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöff­ne­ten Dienst­leis­tungs­be­trie­be (inkl. Weihnachtsbesorgungen),
    • der Besuch eines anderen Hausstands, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von insge­samt fünf Perso­nen nicht überschrit­ten wird (die zu diesen Hausstän­den gehören­den Kinder unter 14 • Jahren bleiben für die Gesamt­zahl außer Betracht),
    • der Besuch bei Lebens­part­nern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,
    • die Wahrneh­mung des Sorge- und Umgangs­rechts im jewei­li­gen priva­ten Bereich,
    • die Beglei­tung von unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­gen Perso­nen und Minderjährigen,
    • die Beglei­tung Sterben­der sowie Beerdi­gun­gen in engem Kreis,
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allei­ne, mit dem eigenen Hausstand und mit eine anderen Hausstand, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von insge­samt 5 Perso­nen nicht überschrit­ten wird.
    • Handlun­gen zur Versor­gung von Tieren,
    • der Besuch von Kinder­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen, Schule, Hochschu­le und sonsti­ger Ausbildungsstätte,
    • Ämtergänge,
    • die Teilnah­me an Gottes­diens­ten und Zusam­men­künf­ten von Glaubens­ge­mein­schaf­ten und
    • die Teilnah­me an zuläs­si­gen Versamm­lun­gen nach dem BayVersG.                                                                                                                                                                                                          — -Ausgangs­sper­re in Hotspots: Ab einer Inzidenz von 200 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner in einer Woche soll zudem von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangs­sper­re gelten. Das Verlas­sen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgen­den Gründen zulässig:
    • die Ausübung beruf­li­cher oder dienst­li­cher Tätigkeiten,
    • medizi­ni­sche und veteri­när­me­di­zi­ni­sche Notfälle,
    • die Wahrneh­mung des Sorge- und Umgangsrechts,
    • die Beglei­tung von unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­gen Perso­nen und Minderjährigen,
    • die Beglei­tung Sterbender,
    • Handlun­gen zur Versor­gung von Tieren,
    • ähnlich gewich­ti­gen und unabweis­ba­ren Gründen.
    • An den Weihnachts­ta­gen 24. – 26. Dezem­ber gilt als Ausnah­me­grund auch die Teilnah­me an einem Gottes­dienst (insb. Christmette).
  3. Locke­rung der Kontakt­be­schrän­kung nur an Weihnach­ten, nicht an Silves­ter. An den Weihnachts­ta­gen sollen die Kontakt­be­schrän­kun­gen gelockert werden. Nur vom 23. bis zum 26. Dezem­ber sind demnach Treffen über die derzeit erlaub­ten fünf Teilneh­mer aus zwei Hausstän­den hinaus gestat­tet mit bis zu maximal zehn Perso­nen aus bis zu zehn Hausstän­den, aller­dings nur zuhau­se. Ausnah­me ist die Christmette.
  4. Präsenz­un­ter­richt an Schulen wird deutlich einge­schränkt: Ab der 8.Klasse sollen die Klassen überall geteilt werden und in Wechsel­un­ter­richt überge­hen. In Hotspots ab einer Inzidenz von 200 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner in einer Woche sollen die Schüler ab der achten Klasse komplett in den Distanz­un­ter­richt wechseln. Auch Berufs­schü­ler sollen in ganz Bayern in den Distanz­un­ter­richt wechseln. Ausnah­men sind Abschluss­klas­sen. Betrof­fen sind rund 150.000 Schüler
  5. Geschäf­te bleiben geöff­net, werden aber stren­ger dahin­ge­hend kontrol­liert, ob die aktuell gelten­den Perso­nen­be­schrän­kun­gen nach Quadrat­me­ter einge­hal­ten werden.
  6. Alkohol­ver­bot in der Öffent­lich­keit: Ab Mittwoch ist in Bayern der Alkohol­kon­sum unter freiem Himmel verbo­ten, man wolle „Gruppen­bil­dung vermei­den“, so Söder.
  7. Der „kleine Grenz­ver­kehr“ wird einge­schränkt. Die Grenze „soll offen bleiben, aber der kleine Grenz­ver­kehr wird ausge­setzt”, beton­te Söder. Ausge­nom­men seien Pendler und Famili­en (1. und 2. Grades).
  8. Neue Regeln für Pflege- und Alten­hei­me: Nur noch ein Besucher täglich, mit negati­vem Corona-Test und FFP2-Maske, alle Mitar­bei­ter werden zweimal wöchent­lich getes­tet (möglichst PCR-Test) und tragen FFP2-Masken.
  9.  Polizei und Bundes­wehr sollen die Gesund­heits­äm­ter bei der Nachver­fol­gung unter­stüt­zen. Die Gesund­heits­äm­ter werden verpflich­tet, umgehend bayern­weit einheit­lich das digita­le Programm „SORMAS“ zum Pande­mie­ma­nage­ment und zur Kontakt­nach­ver­fol­gung zu verwenden.
  10. Arbeit­ge­ber sollen möglichst alle Mitar­bei­ter auf Homeof­fice umstel­len. Bei jedem staat­li­chen Dienst­pos­ten, der mindes­tens zu 50 % für Homeof­fice geeig­net ist, muss Homeof­fice grund­sätz­lich in vollem Umfang der indivi­du­el­len Arbeits­zeit geneh­migt werden, wenn der Beschäf­tig­te Homeof­fice wünscht und über die notwen­di­ge techni­sche Infra­struk­tur verfügt.