LINDAU — Anträ­ge für vom Hochwas­ser betrof­fe­ne Privat­haus­hal­te können ab sofort beim Landrats­amt Lindau gestellt werden, der Landrat sichert unbüro­kra­ti­sche Bearbei­tung zu.

Die Unwet­ter der vergan­ge­nen Tage haben in Teilen Bayerns immense Schäden hinter­las­sen. Die Hochwas­ser­si­tua­ti­on ist weiter­hin angespannt. Rund 60.000 Helfe­rin­nen und Helfer sind nach wie vor im Einsatz. Auch im Landkreis Lindau sind die Menschen durch die starken Überschwem­mun­gen zum Teil erheb­lich geschä­digt. Die Betrof­fe­nen können jetzt schnel­le Sofort­hil­fe beantra­gen. Diese wurde kurzfris­tig von der Bayeri­schen Staats­re­gie­rung in einem finan­zi­el­len Rahmen von bis zu 100 Millio­nen Euro beschlossen.

Für betrof­fe­ne Privat­haus­hal­te im Freistaat Bayern steht die Sofort­hil­fe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versi­cher­bar­keit Abschlag von 50 Prozent) des Staats­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen und für Heimat zur Verfü­gung. Zudem wird eine Sofort­hil­fe „Ölschä­den an Gebäu­den“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohnge­bäu­de (bei Versi­cher­bar­keit Abschlag von 50 Prozent) gewährt. Landrat Elmar Stegmann betont: „In diesen schwie­ri­gen Zeiten ist es uns ein beson­de­res Anlie­gen, den Bürge­rin­nen und Bürgern, die in Not geraten sind, umgehend und ohne kompli­zier­te Bürokra­tie zur Seite zu stehen. Wir haben unsere Abläu­fe dahin­ge­hend optimiert, dass Hilfs­an­ge­bo­te rasch und effek­tiv bereit­ge­stellt werden können.“ Und er fügt hinzu: „Die Schäden, die ich selbst in den betrof­fe­nen Gebie­ten gesehen habe, sind zum Teil immens. Viele Menschen haben ganz erheb­li­che Sachschä­den erlit­ten. Wir stehen gemein­sam in dieser Krise und setzen alles daran, dass unsere Mitbür­ge­rin­nen und Mitbür­ger die Unter­stüt­zung erhal­ten, die sie dringend benötigen.“

Die Anträ­ge für betrof­fe­ne Privat­haus­hal­te sind auf der Websei­te des Landkrei­ses unter folgen­dem Link abruf­bar: https://www.landkreis[1]lindau.de/Hochwasser/Soforthilfen/

Der ausge­füll­te und unter­schrie­be­ne Antrag ist zusam­men mit einer Kopie des Perso­nal­aus­wei­ses oder Reise­pas­ses zur Identi­fi­ka­ti­on entwe­der einge­scannt per E‑Mail an: soforthilfe@landkreis-lindau.de oder per Post an das Landrats­amt Lindau (Boden­see) zu übermit­teln. Bitte beach­ten: Die Anträ­ge sind beim Landrats­amt Lindau bis spätes­tens 31. August 2024 (Ausschluss­frist) einzu­rei­chen. Bei Anträ­gen auf Sofort­hil­fe „Ölschä­den an Gebäu­den“ ist zusätz­lich ein Kosten­vor­anschlag mit einzureichen.

Sofort­hil­fen der Staats­re­gie­rung gibt es auch für Unter­neh­men, freie Berufe sowie Landwirt­schaft und Fische­rei. Anträ­ge auf Sofort­hil­fe sind im Schadens­fall an die zustän­di­gen Landrats­äm­ter bzw. Ämter für Ernäh­rung, Landwirt­schaft und Forsten zu richten.

Darüber hinaus hat die Staats­re­gie­rung einen Härte­fonds beschlos­sen. Aus dem Härte­fonds können Bürge­rin­nen und Bürger, Gewer­be­trei­ben­de, freibe­ruf­lich Tätige sowie land- und forst­wirt­schaft­li­che Betrie­be, die durch die genann­ten Ereig­nis­se in eine existen­zi­el­le Notla­ge geraten sind, Zuschüs­se erhal­ten (Zuschüs­se je nach finan­zi­el­ler Leistungs­fä­hig­keit der Geschä­dig­ten bis max. 100 Prozent; keine Überkom­pen­sa­ti­on, Versi­che­rungs­leis­tun­gen werden angerechnet).

Landrat Stegmann appel­liert: „Wir alle müssen uns bewusst werden, dass solche Natur­ka­ta­stro­phen in Zukunft häufi­ger auftre­ten können. Daher empfeh­le ich allen Bürge­rin­nen und Bürgern dringend, sich entspre­chend abzusi­chern. Der Schutz und die Vorsor­ge für solche Ereig­nis­se sind unerläss­lich.“ Angesichts der zuneh­men­den Häufig­keit von Großscha­dens­er­eig­nis­sen und Natur­ka­ta­stro­phen empfiehlt auch die Staats­re­gie­rung darüber hinaus allen Bürge­rin­nen und Bürgern nochmals eindring­lich, künftig zum eigenen Schutz entspre­chend umfas­sen­de Versi­che­run­gen abzuschlie­ßen. Sie spricht sich für die Einfüh­rung einer Pflicht­ver­si­che­rung gegen Elemen­tar­schä­den aus.