BERLIN/BRAUNSCHWEIG (dpa) — Trotz anhal­ten­der Kritik ist eine Abschaf­fung der Zeitum­stel­lung in der EU nicht abseh­bar. Die Sommer­zeit gilt seit der Nacht bis zum Herbst.

In der Nacht zum Sonntag wurden die Uhren in Deutsch­land und den meisten Ländern Europas von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorge­stellt. Damit gilt die sogenann­te Sommer­zeit bis zum letzten Sonntag im Oktober, wenn die Uhren wieder um eine Stunde zurück­ge­stellt werden.

Die Umstel­lung ist in den EU-Mitglieds­staa­ten einheit­lich geregelt und eine Abschaf­fung trotz starker Kritik nicht abseh­bar. Ziel der 1980 wieder einge­führ­ten Umstel­lung ist es, das Tages­licht besser ausnut­zen zu können und dadurch Energie zu sparen. Gegner zweifeln den Energie­spar­ef­fekt immer wieder an.

Für die Verbrei­tung der gesetz­li­chen Zeit in Deutsch­land zustän­dig ist Physi­ka­lisch-Techni­sche Bundes­an­stalt (PTB) in Braunschweig.