STUTTGART (dpa/lsw) — Im Juli hat die Bundes­re­gie­rung beschlos­sen, dass einigen Auslän­dern eine langfris­ti­ge Bleibe­per­spek­ti­ve eröff­net werden soll. Das Gesetz gilt noch nicht — doch die Südwest-SPD will, dass schon jetzt niemand aus dieser Gruppe mehr abgescho­ben wird.

Die Südwest-SPD fordert einen sofor­ti­gen Abschie­be­stopp für Menschen, die voraus­sicht­lich nach den neuen Regeln des Bundes eine Bleibe­per­spek­ti­ve in Deutsch­land haben. Eine entspre­chen­de Vorla­ge beschloss die SPD am Freitag­abend in ihrer Landes­vor­stands­klau­sur, wie die Deutsche Presse-Agentur in Stutt­gart erfuhr. Der Vorstoß bezieht sich auf das sogenann­te Chancen-Aufent­halts­recht, das das Bundes­ka­bi­nett im Juli beschlos­sen hatte. Es soll für Menschen gelten, die zum Stich­tag 1. Januar 2022 seit mindes­tens fünf Jahren in Deutsch­land gelebt haben und sich zur freiheit­lich demokra­ti­schen Grund­ord­nung beken­nen. Auslän­dern, die seit Jahren ohne gesicher­ten Aufent­halts­ti­tel in Deutsch­land leben, soll so eine langfris­ti­ge Bleibe­per­spek­ti­ve eröff­net werden.

«Obwohl klar ist, dass die Neure­ge­lung kommen wird, werden nach wie vor regel­mä­ßig Menschen abgescho­ben, die voraus­sicht­lich unter dieses Gesetz fallen werden», kriti­sier­te die SPD die grün-schwar­ze Landesregierung.

Frakti­ons­chef Andre­as Stoch sagte: «Es ist unglaub­lich, dass in Baden-Württem­berg heute noch Menschen abgescho­ben werden, die seit Jahren hier leben, integriert sind und in Berufen arbei­ten, für die wir hände­rin­gend Fachkräf­te suchen.» Die Landes­re­gie­rung agiere hier weder humani­tär noch wirtschaftsfreundlich.

Bevor das geänder­te Aufent­halts­recht in Kraft treten kann, muss noch der Bundes­tag zustim­men. Pro Asyl hatte die Behör­den der Länder aber bereits dazu aufge­for­dert, jetzt schon nieman­den mehr abzuschie­ben, der nach der Neure­ge­lung eine Aufent­halts­er­laub­nis beantra­gen könnte. Nach Angaben von Pro Asyl gilt das Chancen-Aufent­halts­recht voraus­sicht­lich etwa ab Dezem­ber dieses Jahres.