BERLIN (dpa) — Gesamt­me­tall-Chef Wolf hatte eine Anhebung des Renten­al­ters auf 70 Jahre vorge­schla­gen. Nun läuft die Debat­te wieder heiß. SPD-Frakti­ons­chef Rolf Mützenich positio­niert sich klar.

In der Debat­te über ein höheres Renten­al­ter hat SPD-Frakti­ons­chef Rolf Mützenich eine weite­re Anhebung auf 70 Jahre abgelehnt. «Die Diskus­si­on ist hinter der Zeit. Wer länger als bis 67 arbei­ten will, kann das bereits tun», sagte Mützenich der «Rheini­schen Post». «Im Koali­ti­ons­ver­trag haben wir verein­bart, das Instru­ment der Flexi-Rente zu stärken.» Einer fakti­schen Renten­kür­zung, die eine allge­mei­ne Anhebung des Renten­ein­tritts­al­ters auf 70 bedeu­ten würde, werde die SPD-Frakti­on jedoch nicht zustimmen.

Der Chef des Münch­ner ifo-Insti­tuts, Clemens Fuest, schlug in der Zeitung hinge­gen zusätz­lich zu einem höheren Renten­ein­tritts­al­ter gerin­ge­re Erhöhun­gen der Bezüge als in der Vergan­gen­heit vor. «Ein langsa­me­res Wachs­tum der Renten ist ebenfalls erfor­der­lich», sagte der Ökonom. «Es ist offen­kun­dig, dass mit steigen­der Lebens­er­war­tung und weniger Beitrags­zah­lern das Standard-Renten­ein­tritts­al­ter steigen muss.» Die zusätz­li­chen Lasten allein durch höhere Beiträ­ge oder Steuer­zu­schüs­se zu finan­zie­ren, wäre grob unfair gegen­über der jungen Genera­ti­on und würde Beschäf­ti­gung und Wachs­tum stark beeinträchtigen.

Renten­kas­se muss entlas­tet werden

Für die Grünen forder­te Bundes­tags­frak­ti­ons­vi­ze Andre­as Audretsch in der Zeitung eine Reform der Renten­ver­si­che­rung hin zu einer Bürger­ver­si­che­rung, «in die alle einzah­len, auch Beamte, Abgeord­ne­te und Minis­ter». Wichtig sei auch eine höhere Erwerbs­tä­tig­keit von Frauen und mehr Zuwan­de­rung, um die Renten­kas­sen künftig zu entlasten.

Die Debat­te um eine weite­re Erhöhung des Renten­al­ters flackert immer wieder auf. Aktuell steigt die Alters­gren­ze für die Rente ohne Abschlä­ge in Deutsch­land schritt­wei­se von 65 auf 67 Jahre. Im Vergleich der EU-Länder ist eine perspek­ti­vi­sche Erhöhung auf maximal 70 Jahre zuletzt nur in Finnland gesetz­lich auf den Weg gebracht worden, dort aller­dings als Teil eines flexi­blen Schemas. Das geht aus dem alle drei Jahre vorge­stell­ten Bericht «Pensi­on Adequacy in the European Union» von 2021 hervor. In allen anderen Ländern soll die Bandbrei­te künftig zwischen 60 und 69 Jahren liegen. Teilwei­se ist jedoch eine Koppe­lung des Renten­ein­tritts­al­ters bei vollen Bezügen an die steigen­de Lebens­er­war­tung vorgesehen.