Dubio­se Spender­lis­ten, Stroh­leu­te — diese alte Affäre ist für Alice Weidel sehr unange­nehm. Jetzt soll ihre Partei eine safti­ge Strafe zahlen. Es wäre nicht das erste Mal. AfD-Chef Chrup­al­la findet den Zeitpunkt verdächtig.

Dabei geht es vor allem um den Fall der heuti­gen Frakti­ons­chefin Alice Weidel. Von Juli bis Septem­ber 2017 gingen laut Bundes­tag auf das Geschäfts­kon­to ihres damali­gen AfD-Kreis­ver­ban­des Boden­see Spenden über mehre­re Einzel­über­wei­sun­gen in Höhe von insge­samt rund 132 000 Euro von Schwei­zer Konten ein.

Es liege ein Verstoß gegen das im Partei­en­gesetz veran­ker­te Verbot vor, Spenden anzuneh­men, die im Einzel­fall mehr als 500 Euro betra­gen und deren Spender nicht feststell­bar sei, teilte der Bundes­tag mit. Wie in solchen Fällen üblich soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifa­chen Satzes dieser rechts­wid­rig erlang­ten Spende zahlen — rund 396 000 Euro.

Die AfD hatte eine Spender­lis­te vorge­legt. Im Juni 2019 teilte sie laut Bundes­tags­ver­wal­tung dann aber mit, «dass mittler­wei­le acht angeb­li­che Spender gegen­über der Staats­an­walt­schaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespen­det zu haben». Die AfD erklär­te gegen­über der Bundes­tags­ver­wal­tung demnach weiter, sie verfü­ge daher «nicht über belast­ba­re Erkennt­nis­se, wer der wahre Spender sei».

In dem Schrei­ben des Bundes­ta­ges an die AfD heißt es, in Konto­un­ter­la­gen, die im Rahmen eines Rechts­hil­fe­er­su­chens von der Schwei­zer Justiz sicher­ge­stellt worden seien, werde der tatsäch­li­che Spender genannt. Der Spender, ein Geschäfts­mann, habe sich auf Nachfra­ge der Staats­an­walt­schaft Konstanz, die in der Sache ermit­telt, zu dem Vorgang nicht geäußert.

Im zweiten Fall handelt es sich nach Angaben der Bundes­tags­ver­wal­tung um eine Veran­stal­tung mit dem Titel «Europäi­sche Visio­nen — Visio­nen für Europa» in Düssel­dorf im Febru­ar 2016. Die Kosten der Veran­stal­tung betru­gen demnach mehr als 36 000 Euro. Auch dies wertet die Bundes­tags­ver­wal­tung als rechts­wid­rig erlang­te Spende. Es hande­le sich auch in diesem Fall um einen Verstoß gegen das Verbot, Spenden anzuneh­men, deren Spender nicht feststell­bar seien. Wieder­um wurde der dreifa­che Satz angesetzt, was eine Straf­zah­lung von gut 108 000 Euro ausmacht.

«Die Argumen­ta­ti­on der Bundes­tags­ver­wal­tung im heute ergan­ge­nen Bescheid zum Verfah­ren «K Boden­see­kreis» kann von Seiten des AfD-Bundes­ver­ban­des nicht nachvoll­zo­gen werden», teilte ein Partei­spre­cher mit. Der Bundes­vor­stand werde deshalb am kommen­den Montag in seiner nächs­ten Telefon­kon­fe­renz darüber beraten, ob inner­halb der Monats­frist beim Berli­ner Verwal­tungs­ge­richt eine Klage gegen diesen Bescheid einge­reicht werde. Der Partei­vor­sit­zen­de Tino Chrup­al­la sagte, in einer Zeit, «in der die Regie­rungs­par­tei­en größte Einschrän­kun­gen der Grund­rech­te durch den Bundes­tag peitschen, wird die stärks­te Opposi­ti­ons­par­tei diskre­di­tiert». Er beton­te, die damals überwie­se­nen Gelder seien zurück­ge­zahlt und nicht verwen­det worden

Im Rechts­streit mit der Verwal­tung des Bundes­tags um unzuläs­si­ge Partei­spen­den für ihren Vorsit­zen­den Jörg Meuthen hatte die AfD im vergan­ge­nen Juni einge­lenkt und eine Straf­zah­lung von knapp 270 000 Euro bezahlt. Der Bundes­vor­stand beschloss nach einer Nieder­la­ge in der ersten Instanz, auf ein bereits angekün­dig­te Berufungs­ver­fah­ren zu verzich­ten. «Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, denn wir akzep­tie­ren damit eine Straf­zah­lung der Bundes­tags­ver­wal­tung, von deren Unrecht­mä­ßig­keit wir alle zutiefst überzeugt sind», erklär­te Meuthen damals.

Für Meuthen, der wegen der Vorgän­ge auch inner­par­tei­lich in der Kritik stand, bedeu­te­te die Beile­gung des Rechts­streits eine Entlas­tung. Auch in dem ähnlich gelager­ten Fall des AfD-Europa­ab­ge­ord­ne­ten Guido Reil, in dem es um gut 130 000 Euro geht, wurde nach Angaben von Vorstands­mit­glie­dern inzwi­schen entschie­den, die Straf­zah­lung zu akzeptieren.