WASHINGTON (dpa) — Vorerst muss der ehema­li­ge US-Präsi­dent weiter ohne Twitter als Sprach­rohr auskom­men. Das könnte sich ändern, sollte Elon Musk den Kurznach­rich­ten­dienst übernehmen.

Der frühe­re US-Präsi­dent Donald Trump hat im juris­ti­schen Kampf gegen die Sperrung seines Twitter-Kontos eine Schlap­pe erlit­ten. Ein Bundes­rich­ter im US-Bundes­staat Kalifor­ni­en wies eine entspre­chen­de Klage Trumps ab.

Der Richter ließ Trump und seinen Anwäl­ten aber die Möglich­keit offen, diese in geänder­ter Form erneut einzu­rei­chen. Die Kläger würden nicht aus einer starken Positi­on heraus argumen­tie­ren, hieß es in der Urteils­be­grün­dung. Twitter sei ein priva­tes Unter­neh­men und der erste Verfas­sungs­zu­satz, der die Meinungs­frei­heit schützt, gelte für staat­li­che Eingrif­fe — nicht aber für angeb­li­che Eingrif­fe priva­ter Unter­neh­men, hieß es weiter.

Twitter wie auch Facebook und Youtube hatten Trumps Konten im Januar 2021 kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt. Auslö­ser waren die Erstür­mung des US-Kapitols am 6. Januar 2021 durch Anhän­ger Trumps — und dass er Sympa­thie für die Angrei­fer bekun­de­te. Außer­dem behaup­te­te er — auch aktuell noch — ohne jegli­che Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsi­den­ten­wahl im Novem­ber durch Betrug gestoh­len worden sei. Damit heizte er die Stimmung im Land auf. Twitter, wo ihm mehr als 80 Millio­nen Nutzer folgten, war für ihn bis dahin die wichtigs­te Kommu­ni­ka­ti­ons­platt­form. Der Ex-Präsi­dent wehrt sich bereits seit länge­rem gegen die Sperrung seines Accounts.

Eine der großen Fragen ist, ob Trump nach der mögli­chen Twitter-Übernah­me von Tech-Milli­ar­där Elon Musk zu dem Netzwerk zurück­keh­ren könnte. Trump hatte zuletzt erklärt, er wolle nicht zu Twitter zurück, auch wenn er es dürfte. Die Präsenz auf der Platt­form könnte aber für eine mögli­che Kandi­da­tur bei der Präsi­den­ten­wahl 2024 wichtig sein.