BIBERACH – Aufgrund der aktuell extrem trocke­nen Witte­rung und der damit verbun­de­nen hohen Waldbrand­ge­fahr, hat die Stadt Biber­ach sämtli­che Grill­plät­ze in Waldnä­he geschlos­sen und deren Nutzung unter­sagt. Betrof­fen sind unter anderem die öffent­li­chen Grill­stel­len auf der Rißin­sel, auf dem Spiel­platz in Winter­reu­te und im Burren­wald. Zuwider­hand­lun­gen können als Ordnungs­wid­rig­keit nach dem Landes­wald­ge­setz geahn­det werden. 

Die drei genann­ten Grill­plät­ze werden noch entspre­chend ausge­schil­dert, das Verbot gilt aber generell für Grill­plät­ze in Waldnä­he und so lange, wie es die Witte­rung erfor­dert. Die Aufhe­bung wird über die Presse kommu­ni­ziert. Nur durch den verant­wor­tungs­vol­len Umgang mit der Natur lassen sich Wald- und Flächen­brän­de vermei­den. Die Bevöl­ke­rung wird daher dringend gebeten, insbe­son­de­re die nachfol­gen­den Hinwei­se zu beachten: 

- Offenes Feuer ist in Wäldern strikt verboten.
— Ebenso gilt ein strik­tes Rauchverbot.
— Wer brennen­de Zigaret­ten aus dem Autofens­ter wirft, riskiert, einen Brand auszulösen.
— Bei Ausflü­gen in die Natur sollten nur ausge­wie­se­ne Parkplät­ze genutzt werden, denn Grasflä­chen können sich auch durch heiße Kataly­sa­to­ren entzünden.
— Flaschen sollten grund­sätz­lich nicht achtlos in Wald oder Flur gewor­fen werden. Derzeit können solche Achtlo­sig­kei­ten durch den Brenn­glas­ef­fekt Feuer entfachen.
— Zufahr­ten zu Wäldern und Wiesen­flä­chen müssen freige­hal­ten werden, da sie wichti­ge Rettungs­we­ge sind. Auch Park‑, Halte- und Zufahrts­ver­bo­te sind aus diesem Grund unbedingt zu beachten.
— Wer einen Brand oder Rauch­ent­wick­lun­gen ungeklär­ter Ursache bemerkt, sollte dies sofort über den Notruf 112 an die Feuer­wehr melden.