TUTTLINGEN — Beim ÖPNV arbei­ten Landkreis und Stadt Tuttlin­gen für weite­re zehn Jahre eng zusam­men. Dies ist der Inhalt eines Vertra­ges, den Landrat Stefan Bär und OB Micha­el Beck am Diens­tag unter­zeich­ne­ten. Ziel sind Verbes­se­run­gen beim ÖPNV. So wird unter anderem das Klini­kum künftig häufi­ger angefah­ren und besser angebun­den. Dafür steigert die Stadt Tuttlin­gen auch ihre Ausga­ben für den Nahverkehr.

Eigent­lich ist der ÖPNV Sache des Landkrei­ses. Spezi­ell im Fall der Stadt Tuttlin­gen gibt es aber eine Sonder­re­ge­lung: Da es in Tuttlin­gen und den Stadt­tei­len Möhrin­gen, Nendin­gen und Eßlin­gen einen eigenen Stadt­ver­kehr gibt, der über das norma­le Angebot der überört­li­chen TUTicket-Linien hinaus­geht, bucht Tuttlin­gen entspre­chen­de Dienst­leis­tun­gen beim Landkreis hinzu. Dafür betei­ligt sich die Stadt auch als einzi­ge Stadt im Landkreis am Abman­gel des Nahver­kehrs und trägt die Hälfte der Kosten, die durch die Tuttlin­ger Linien entstehen.

Dieser Betrag wird nun ab 2023 spürbar aufge­stockt: Bisher überwies die Stadt einen Pauschal­be­trag von 440 000 Euro, künftig sind es knapp 600 000 Euro. Grund für die Steige­rung ist vor allem, dass die Stadt Tuttlin­gen ab 2023 mehr Strecken­ki­lo­me­ter bucht und so auch das ÖPNV-Netz ausbau­en kann: Statt bisher 350 000 Kilome­tern werden die Busse künftig 416 000 Kilome­ter pro Jahr in der Stadt zurück­le­gen. Damit soll zum einen das Gewer­be­ge­biet Gänsä­cker besser ans Busnetz angebun­den werden, zum anderen soll das Klini­kum künftig im Halbstun­den­takt statt bisher im Stunden­takt erreich­bar sein.

„Wir wollen mehr Pendler in den ÖPNV bringen – dann müssen wir auch das Angebot verbes­sern“, so OB Micha­el Beck. Abgese­hen davon sei es wichtig, dass zentra­le Einrich­tun­gen wie das Klini­kum gut und bequem erreich­bar sind.

Die neuen Verein­ba­run­gen wurden nun in einer öffent­lich-recht­li­chen Verein­ba­rung fixiert, die Landrat Stefan Bär und Oberbür­ger­meis­ter Micha­el Beck am Diens­tag im Landrats­amt Tuttlin­gen unter­zeich­ne­ten. „Die gute, vertrau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit im öffent­li­chen Perso­nen­nah­ver­kehr zwischen dem Landkreis und der Stadt Tuttlin­gen wird durch eine neue Verein­ba­rung gefes­tigt“, so Landrat Stefan Bär. Der neu unter­zeich­ne­te Finan­zie­rungs­ver­trag ersetzt die bishe­ri­ge Fassung vom 17. Dezem­ber 2013.

Die Koope­ra­ti­on zwischen Landkreis und Stadt basiert auf dem Gesetz über die Planung, Organi­sa­ti­on und Gestal­tung des öffent­li­chen Perso­nen­nah­ver­kehrs Baden-Württem­berg (ÖPNVG) und verfolgt das Ziel eines attrak­ti­ven Nahver­kehrs­an­ge­bo­tes und bietet somit eine gute, umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ve zum motori­sier­ten Indivi­du­al­ver­kehr. Um das Angebot weiter zu verbes­sern, gibt es außer­dem eine gemein­sa­me Arbeits­grup­pe ÖPNV mit Vertre­tern der Stadt- und der Landkreisverwaltung.

Ab dem 1. Januar 2023 ist die neue Verein­ba­rung gültig, die eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Festge­schrie­ben ist in der Verein­ba­rung übrigens nur die Zahl der gebuch­ten Kilome­ter, die Linien selber sind flexi­bel. Auch inner­halb der Laufzeit können Stadt und Landkreis also in Abspra­che das Netz des Tuttlin­ger Stadt­ver­kehrs noch verbes­sern und zum Beispiel wenig frequen­tier­te Strecken durch andere ersetzen.