WEINGARTEN — Der Bund der Steuer­zah­ler hat die Stadt Weingar­ten in seinem neuen Schwarz­buch über Steuer­ver­schwen­dung gerügt. Sie habe bei der Planung für die Sanie­rung und Erwei­te­rung ihres Feuer­wehr­hau­ses die Kosten explo­die­ren lassen: statt der geplan­ten rund vier Millio­nen Euro würden die Baukos­ten inzwi­schen doppelt so hoch geschätzt.

Dazu schreibt die Stadt Weingar­ten: Bei der Erwei­te­rung des Feuer­wehr­hau­ses handelt es sich um ein anspruchs­vol­les und komple­xes Bauvor­ha­ben, dessen Notwen­dig­keit nach wie vor unumstrit­ten ist. Wir sprechen von einem vielschich­ti­gen Bauvor­ha­ben auf einem circa 4.000 qm großen Areal in das alle Partei­en und Inter­es­sen­grup­pen mit ihren jewei­li­gen Bedar­fen von Beginn an trans­pa­rent mitein­be­zo­gen wurden. Bei solch einem aufwen­di­gen Vorha­ben muss – realis­tisch gesehen – auch mit einer dementspre­chen­den Projekt­lauf­zeit gerech­net werden.

Es ist richtig, dass im Winter 2012 der Antrag der Freiwil­li­gen Feuer­wehr zur Sanie­rung und Erwei­te­rung des Feuer­wehr­hau­ses gestellt wurde, erstmals hat sich der Gemein­de­rat im April 2013 mit der Stand­ort­fra­ge beschäf­tigt. Sechs Stand­or­te standen zur Auswahl – letzt­end­lich entschied man sich für die Erwei­te­rung am jetzi­gen Stand­ort, der als der kosten­güns­tigs­te und aus feuer­wehr-takti­schen Gründen als der am besten gelege­ne Stand­ort aus der Wahl hervorging.

Im nächs­ten Schritt mussten die Bedar­fe der Freiwil­li­gen Feuer­wehr mit dem dazuge­hö­ri­gen Raumpro­gramm ermit­telt werden und dann in Relati­on mit dem vorhan­de­nen Grund­stück gebracht werden. Dies erfolg­te im Rahmen eines Archi­tek­tur­wett­be­werbs, der im Mai 2017 juriert wurde. Der Baube­schluss durch den Gemein­de­rat erfolg­te im April 2018 mit einem Kosten­vo­lu­men von 5,68 Millionen.

Die schwie­ri­ge Beschaf­fen­heit des Grund­stücks war ein wesent­li­cher Grund für die folgen­den Kosten­stei­ge­run­gen: Fachbü­ros mussten Varian­ten und Maßnah­men zur Hangsi­che­rung prüfen, auf dem rund 4.000qm großen Areal konnten „Hot Spots“ (Altlas­ten) ausge­macht werden, die beim Umbau des Gelän­des beach­tet werden müssen und um die Überlas­tung des örtli­chen Baches bei Nieder­schlag zu vermei­den, wurde die Aufla­ge erlas­sen, ein zusätz­li­ches Rückhal­te­be­cken einzu­rich­ten. In der Zwischen­zeit gab es seitens der Anlie­ger im Bauge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren zeitin­ten­si­ve Einsprü­che, die Freiwil­li­ge Feuer­wehr unter­nahm erste Kosten­ein­spa­run­gen im aufge­stell­ten Raumpro­gramm und im Hinter­grund entwi­ckel­ten sich die Bauprei­se weiter dynamisch.

Aufgrund all dieser schwie­ri­gen Randthe­ma­ti­ken erfolg­te die endgül­ti­ge und notwen­di­ge Bauge­neh­mi­gung seitens des Regie­rungs­prä­si­di­ums erst 2019. Was man sicher sagen kann: aufgrund des langen Projekt­zeit­raums kam es zu empfind­li­chen Kosten­stei­ge­run­gen bei den anfal­len­den Neben­kos­ten. Die branchen­üb­li­chen 20–25% stiegen aufgrund der derzei­ti­gen Markt­la­ge und der Komple­xi­tät der Baumaß­nah­me auf circa 36% an und begrün­den mitun­ter die spürba­re Kosten­stei­ge­rung auf heute 8,7 Millionen.