SIGMARINGEN – Gemäß der Corona-Verord­nung der Landes­re­gie­rung vom 14. August 2021 entfal­len die bishe­ri­gen vier Inzidenz­stu­fen. Ein Besuch der Stadt­bi­blio­thek ist ab sofort an die 3G-Regeln (Geimpft, Genesen, Getes­tet) gebun­den. Wer nur kurz etwas abholen, abgeben oder bezah­len möchte, benötigt weiter­hin keinen Nachweis.

Besucher*innen müssen einen tages­ak­tu­el­len Negativ­nach­weis oder einen Impf- bzw. Genese­nen-Nachweis vorzei­gen. Kinder bis sechs Jahren sowie Schüle­rin­nen und Schüler sind von der Testpflicht befreit. Es muss ein Schüler­aus­weis vorge­legt werden. Für die Abholung und Rückga­be von Medien ist kein Nachweis erforderlich.

Weiter­hin gelten das verbind­li­che Tragen einer medizi­ni­schen Gesichts­mas­ke, die Perso­nen­zahl­be­gren­zung sowie die Kontaktdatenerfassung. 

Die Medien­rück­ga­be kann weiter­hin auch kontakt­los jeder­zeit über den Rückga­be­kas­ten außer­halb des Gebäu­des erfol­gen. Für die Biblio­thek selbst gelten die üblichen Öffnungszeiten.