RAVENSBURG — Am vergangenen Freitag wurden in verschiedenen Kleinbeständen Nähe Isny Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt. Heute kam die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts. Deshalb hat der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Diese ist ab morgen, 2. April 2021 gültig und bis zum 3. Mai 2021 befristet.
Als Restriktionsgebiete werden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist.
Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinärbehörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre
Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de
Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de