RAVENSBURG — Am vergan­ge­nen Freitag wurden in verschie­de­nen Klein­be­stän­den Nähe Isny Verdachts­fäl­le der Geflü­gel­pest festge­stellt. Heute kam die Bestä­ti­gung durch das natio­na­le Referenz­la­bor des Fried­rich-Löffler-Insti­tuts. Deshalb hat der Landkreis Ravens­burg eine Allge­mein­ver­fü­gung zum Schutz vor der Geflü­gel­pest erlas­sen. Diese ist ab morgen, 2. April 2021 gültig und bis zum 3. Mai 2021 befristet.

Als Restrik­ti­ons­ge­bie­te werden ein Sperr­be­zirk mit einem Radius von mindes­tens drei Kilome­tern sowie ein Beobach­tungs­ge­biet mit einem Radius von insge­samt zehn Kilome­tern um den betrof­fe­nen Betrieb einge­rich­tet. In diesen müssen Geflü­gel­hal­ter entspre­chen­de Maßnah­men treffen, unter anderem die Aufstal­lung (Stall­pflicht) des Geflü­gels. Alle gelten­den Regelun­gen sowie eine Karte der Restrik­ti­ons­ge­bie­te sind in der Allge­mein­ver­fü­gung zu finden, die unter www.rv.de veröf­fent­licht und abruf­bar ist.

Weiter­hin gilt: Geflü­gel­hal­ter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundes­län­dern zugekauft haben oder in deren Bestän­den plötz­lich gesund­heit­li­che Auffäl­lig­kei­ten auftre­ten, werden eindring­lich gebeten, sich beim Veteri­när- und Verbrau­cher­schutz­amt zu melden, da auch hier Infek­tio­nen nicht auszu­schlie­ßen sind.

Außer­dem wird darauf hinge­wie­sen, dass auch Kleinst­be­stän­de mit nur einem oder wenigen Tieren der Veteri­när­be­hör­de bekannt sein müssen und verpflich­tet sind, ihre
Geflü­gel­hal­tung beim Landrats­amt regis­trie­ren zu lassen. Formu­la­re zur Meldung finden sich unter www.rv.de

Weite­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch auf den Seiten des Fried­rich-Löffler-Insti­tu­tes: www.fli.de

Allge­mein­ver­fü­gung zum DOWNLOAD