SIGMARINGEN — Erfreu­li­che Nachrich­ten für alle Besucher des Freibads Sigma­rin­gen. Nachdem sich das Bäder­team in den finalen Tätig­kei­ten der Vorbe­rei­tung auf die Saison befin­det, können die Stadt­wer­ke Sigma­rin­gen mittei­len, dass die diesjäh­ri­ge Freiba­der­öff­nung für den 3. Juni vorge­se­hen ist.

Um unseren Badegäs­ten auch in diesem Jahr einen angeneh­men und unbeschwer­ten Aufent­halt gewähr­leis­ten zu können, werden die letzt­jäh­rig erprob­ten Pande­mie­maß­nah­men beibehalten. 

Der Badespaß wird unter Einhal­tung eines Hygie­ne­kon­zep­tes gewähr­leis­tet sein. Das Tickets­sys­tem wird ebenso Anwen­dung finden wie die Unter­tei­lung der Öffnungs­zei­ten in zeitlich abgegrenz­te Badeab­schnit­te. Die diesjä­hir­gen Schwimm­zei­ten sowie Preise lauten wie folgt:

Frühschwim­men: Montag und Mittwoch von 7:00 Uhr – 9:00 Uhr; Preis: 2,50 Euro
(Eintritt ist ohne Vorreservierung/Buchung möglich, Bezah­lung beim Eintritt)
1. Badeab­schnitt: 9:00 Uhr – 14:00 Uhr
2. Badeab­schnitt: 14:30 Uhr – 19:30 Uhr
Erwach­se­ne: 4,00 Euro
Kinder u. Ermäßigt: 2,50 Euro

In der Zeit zwischen den beiden Badeab­schnit­ten erfolgt eine Reinigungspause. 

Die maxima­le Besucher­an­zahl pro Badeab­schnitt beläuft sich auf 600 Gäste. 

Die Eintritts­kar­ten können sowohl über die Homepage der Stadt­we­rek Sigma­rin­gen wie auch direkt am Freibad gekauft werden, jedoch ist vor Ort ein begrentz­tes Karten­kon­ti­gent verfügbar. 

Ein erwor­be­nes Ticket ist ledig­lich für den entspre­chen­den Badeab­schnitt gültig.

Es werden keine Saison­kar­ten verkauft.

„Wir sind sehr froh darüber, unser Freibad in Sigma­rin­gen zeitnah öffnen zu können. Es ist für die Bevöl­ke­rung, nach der allseits bekann­ten Schlie­ßungs­pha­se, eine positi­ve Nachricht, dass Freizeit­ein­rich­tun­gen besuch­bar sind,‘‘ zeigt sich der zustän­di­ge Bereichs­lei­ter Antonio Madeo zufrieden. 

Die Stadt­wer­ke Sigma­rin­gen weisen darauf­hin, dass Besuche­rin­nen und Besucher des Freiba­des einen tages­ak­tu­el­len Negativ­nach­weis oder einen Impf- bzw. Genese­nen­nach­weis vorzu­zei­gen haben. Diese Regelung gilt nicht für Kinder unter fünf Jahre. Des Weite­ren gilt die Masken- und Abstandspflicht.

Abschlie­ßend sei erwähnt, dass die aktuel­len Infor­ma­tio­nen sowie Regelun­gen für den Freibad­be­such auf unserer Homepage www.stadtwerke-sigmaringen.de veröf­fent­licht werden.