Die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung setzt auf ein sogenann­tes modifi­zier­tes Boden­wert­mo­dell. Es sieht vor, dass die Grund­stücks­flä­che und der sogenann­te Boden­richt­wert die Grund­la­ge für die künfti­ge Berech­nung der Steuer sein sollen. Eigen­tü­mer von Wohnge­bäu­den sollen dabei aber im Verhält­nis weniger belas­tet werden. Nach dem neuen System soll die Grund­steu­er ab 2025 berech­net werden.

So sehe Kirch­hoff in der steuer­li­chen Bewer­tung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleich­heits­grund­satz, schreibt Bilani­uk. «Ferner wird durch den Ausschluss von Gebäu­den in der Bildung der Bemes­sungs­grund­la­ge das steuer­li­che Leistungs­fä­hig­keits­prin­zip klar verletzt.» Eine Spreche­rin des Finanz­mi­nis­te­ri­ums wies die Kritik zurück. Das Landes­grund­steu­er­mo­dell sei im Vorfeld einer inten­si­ven recht­li­chen Prüfung unter­zo­gen worden. «Unter anderem wurde es von Verfas­sungs­exper­ten bei der Exper­ten­an­hö­rung im Staats­mi­nis­te­ri­um so einge­schätzt, dass es den Anfor­de­run­gen des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts entspricht. In der Anhörung zum Gesetz­ent­wurf haben überdies viele Verbän­de die Verfas­sungs­fes­tig­keit der Boden­wert­steu­er betont.»

Der Chef des Steuer­zah­ler­bun­des sagte: «Es wird teurer für Eigen­tü­mer und Bewoh­ner.» Die Grund­steu­er zahlt jeder Hausbe­sit­zer. Eigen­tü­mer können die Grund­steu­er selbst zahlen oder als Neben­kos­ten vollstän­dig auf die Mieter umlegen. Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grund­steu­er-Gesetz beschlos­sen. In das Bundes­mo­dell fließen neben Grund­stücks­flä­che und Boden­richt­wert auch noch Immobi­li­en­art, Netto­kalt­mie­te, Gebäu­de­flä­che und Gebäu­de­al­ter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württem­berg aber nicht begeis­tern. Die Bundes­län­der können vom Bundes­mo­dell abwei­chen, wenn sie eigene Geset­ze verabschieden.

Allein im Südwes­ten müssen den Angaben zufol­ge nun 5,6 Millio­nen Objek­te neu bewer­tet werden. Die Kommu­nen im Land nehmen aus der Steuer jährlich 1,8 Milli­ar­den Euro ein.

Der Steuer­zah­ler­bund will eine mögli­che Muster­kla­ge gegen das Gesetz unter­stüt­zen, wenn die ersten Steuer­be­schei­de erlas­sen worden sind.