LIEBENAU — Für die rund 800 Beschäf­tig­ten einer Tochter­ge­sell­schaft der Stiftung Liebe­nau, der “Liebe­nau Leben im Alter”, kurz LiLA, gilt künftig das kirch­li­che Arbeits­recht. Damit wird der Großteil besser bezahlt.

Am Freitag wurde die Aufnah­me der kirch­li­chen Grund­ord­nung für die Alten­pfle­ge­ge­sell­schaft Liebe­nau Leben im Alter in Tettnang notari­ell besie­gelt und zum Handels­re­gis­ter angemel­det. Mit der Eintra­gung im Handels­re­gis­ter wird diese Änderung wirksam. Es gilt dann auch das kirch­li­che Arbeits­recht in dem Unter­neh­men. „Damit sind die Forde­rung der Mitar­bei­ten­den nach einer Gleich­be­hand­lung und einem verbind­li­chen Regel­werk in vollem Umfang erfüllt und wir hoffen, dass künftig wieder eine gute Basis für die Zusam­men­ar­beit im Unter­neh­men geschaf­fen ist“, kommen­tiert Prälat Micha­el H. F. Brock für den Vorstand der Stiftung Liebenau.

Langer Tarif­kon­flikt damit beendet
Das war laut Stiftung Liebe­nau eine Haupt­for­de­rung der LiLA-Beschäf­tig­ten in dem über ein Jahr dauern­den Tarif­streit. Im nächs­ten Schritt werden die Arbeits­ver­trä­ge der LiLA-Mitar­bei­ten­den angepasst, das ist laut der Stiftung Liebe­nau ein aufwen­di­ger Verwal­tungs­pro­zess. Für die Mitar­bei­ten­den in der Verwal­tung beginnt jetzt ein aufwen­di­ger Verwal­tungs­pro­zess. Schließ­lich müssen alle Arbeits­ver­trä­ge an das Regel­werk der AVR angepasst werden. Jeder Mitar­bei­ter bekommt dann ein neues Vertrags­an­ge­bot, mit dessen Annah­me für das Dienst­ver­hält­nis die „Richt­li­ni­en für Arbeits­ver­trä­ge in den Einrich­tun­gen des Deutschen Caritas­ver­ban­des“ (AVR) gelten. Damit sind entspre­chen­de Verän­de­run­gen hinsicht­lich Urlaub, Wochen­ar­beits­zeit, Eingrup­pie­rung und Vergü­tung verbun­den. Die Angebo­te für die Mitar­bei­ter werden im Januar und Febru­ar 2021 erfol­gen, sie gelten dann rückwir­kend zum 1.1.2021.