LIEBENAU — Für die rund 800 Beschäftigten einer Tochtergesellschaft der Stiftung Liebenau, der “Liebenau Leben im Alter”, kurz LiLA, gilt künftig das kirchliche Arbeitsrecht. Damit wird der Großteil besser bezahlt.
Am Freitag wurde die Aufnahme der kirchlichen Grundordnung für die Altenpflegegesellschaft Liebenau Leben im Alter in Tettnang notariell besiegelt und zum Handelsregister angemeldet. Mit der Eintragung im Handelsregister wird diese Änderung wirksam. Es gilt dann auch das kirchliche Arbeitsrecht in dem Unternehmen. „Damit sind die Forderung der Mitarbeitenden nach einer Gleichbehandlung und einem verbindlichen Regelwerk in vollem Umfang erfüllt und wir hoffen, dass künftig wieder eine gute Basis für die Zusammenarbeit im Unternehmen geschaffen ist“, kommentiert Prälat Michael H. F. Brock für den Vorstand der Stiftung Liebenau.
Langer Tarifkonflikt damit beendet
Das war laut Stiftung Liebenau eine Hauptforderung der LiLA-Beschäftigten in dem über ein Jahr dauernden Tarifstreit. Im nächsten Schritt werden die Arbeitsverträge der LiLA-Mitarbeitenden angepasst, das ist laut der Stiftung Liebenau ein aufwendiger Verwaltungsprozess. Für die Mitarbeitenden in der Verwaltung beginnt jetzt ein aufwendiger Verwaltungsprozess. Schließlich müssen alle Arbeitsverträge an das Regelwerk der AVR angepasst werden. Jeder Mitarbeiter bekommt dann ein neues Vertragsangebot, mit dessen Annahme für das Dienstverhältnis die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR) gelten. Damit sind entsprechende Veränderungen hinsichtlich Urlaub, Wochenarbeitszeit, Eingruppierung und Vergütung verbunden. Die Angebote für die Mitarbeiter werden im Januar und Februar 2021 erfolgen, sie gelten dann rückwirkend zum 1.1.2021.