FRANKFURT/MAIN (dpa) — In erster Instanz schei­ter­te die Deutsche Bahn vor Gericht beim Versuch, das Treiben der GDL zu stoppen. Der Konzern geht in Berufung. Die Lokfüh­rer strei­ken vorerst weiter.

Nach der Nieder­la­ge der Deutschen Bahn vor dem Arbeits­ge­richt in Frank­furt geht der Streik der Gewerk­schaft Deutscher Lokomo­tiv­füh­rer (GDL) weiter.

Die geplan­te Fortset­zung der Arbeits­nie­der­le­gung bestä­tig­te die GDL am Freitag­mor­gen. Die Bahn hatte am Donners­tag angekün­digt, gegen das Urteil vorge­hen zu wollen.

Der Konzern wolle das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landes­ar­beits­ge­richt prüfen lassen, teilte eine Spreche­rin am Donners­tag­abend mit. Verhan­delt wird dort voraus­sicht­lich am Freitag ab 11.00 Uhr. «Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilver­fah­ren sehr hoch liegen und dass das Streik­recht in Deutsch­land mit gutem Grund sehr geschützt ist», teilte die Spreche­rin mit. «Dennoch sehen wir es als unsere Verant­wor­tung, im Inter­es­se unserer Kunden nichts unver­sucht zu lassen, den Streik zu beenden.»

«Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versu­chen», sagte auch Bahn-Sprecher Achim Stauß am Freitag im ARD-«Morgenmagazin». «Denn dieser Streik ist unsäg­lich, er ist völlig überzo­gen — auch in seiner Länge.» Die GDL-Spitze müsse dringend ihre Blocka­de­hal­tung aufgeben.

Vorerst geht der Streik weiter

Im Regio­nal- und S‑Bahnverkehr sind rund 40 Prozent der Züge unter­wegs, teilte der Konzern am Freitag­mor­gen mit. Aufgrund der unter­schied­li­chen Streik­be­tei­li­gung schwan­ke das Angebot regio­nal: Stärke­re Einschrän­kun­gen könne es — ähnlich wie bei den vergan­ge­nen Streiks — in den östli­chen Bundes­län­dern und einigen Metro­pol­re­gio­nen geben.

Für das Wochen­en­de rechnet die Bahn mit einer leich­ten Auswei­tung des Fahrplan­an­ge­bots im Fernver­kehr von 25 auf 30 Prozent. Am Samstag und Sonntag sollen so auch Fernzü­ge zwischen Rostock, Berlin und Dresden unter­wegs sein. Fest steht: Reisen­de müssen laut Bahn in den kommen­den Tagen mit Einschrän­kun­gen und vollen Zügen rechnen. Kunden seien daher gut beraten, Reisen zu verschieben.

Einst­wei­li­ge Verfü­gung abgewiesen

Die Gedulds­pro­be steht nicht nur einigen Fahrgäs­ten bevor, sondern auch dem Konzern nach der Nieder­la­ge vor Gericht. Mit der Einst­wei­li­gen Verfü­gung wollte die Bahn den Lokfüh­rer­streik stoppen, den die GDL am Donners­tag auch auf den Perso­nen­ver­kehr ausge­wei­tet hatte. Das Arbeits­ge­richt wies den Antrag zurück. Zuvor war der Versuch des Vorsit­zen­den Richters Volker Schul­ze geschei­tert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhand­lungs­tisch zurückzuholen.

Ein verbes­ser­tes Angebot der Konzern­lei­tung vom Mittwoch hatte die GDL zurück­ge­wie­sen, Verhand­lun­gen abgelehnt und ihre dritte Streik­run­de fortge­setzt. Die Gewerk­schaft will, dass sämtli­che Forde­run­gen aus dem Mai erfüllt würden.

Der GDL-Vorsit­zen­de Claus Weselsky wies das Bahn-Tarif­an­ge­bot zurück, weil es nicht für alle GDL-Mitglie­der gelten solle. Nach seiner Darstel­lung verlangt der Staats­kon­zern, den Geltungs­be­reich eines neuen Tarif­ver­trags wie bislang auf das Fahrper­so­nal zu begren­zen. «Damit wird klar erkenn­bar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglie­der ihre verfas­sungs­ge­mä­ßen Rechte entzie­hen will», sagte der Gewerk­schaf­ter dem «Spiegel». Damit drohe eine Spaltung der Gewerk­schaft mit Mitglie­dern erster und zweiter Klasse.

Seit Donners­tag­mor­gen wird der Perso­nen­ver­kehr der Bahn bundes­weit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwoch­nach­mit­tag zunächst im Güter­ver­kehr und soll nach fünf Tagen am Diens­tag enden.