FRIEDRICHSHAFEN/MANNHEIM (dpa/lsw) — Im Streit um die Fried­richs­ha­fe­ner Zeppe­lin-Stiftung hoffen die Nachfah­ren des berühm­ten Luftschiff­pio­niers auf einen Erfolg vor dem Verwal­tungs­ge­richts­hof in Mannheim. Dabei geht es um viel Geld.

Der Streit um die millio­nen­schwe­re Zeppe­lin-Stiftung geht heute in die nächs­te Runde. In dem Fall wird am Verwal­tungs­ge­richts­hof des Landes Baden-Württem­berg in Mannheim verhan­delt. Der Urenkel des Luftschiff­pio­niers Zeppe­lin, Albrecht Graf von Branden­stein-Zeppe­lin, und dessen Sohn Frede­ric wollen die Stiftung in Fried­richs­ha­fen aus städti­scher Hand lösen. Der Verwal­tungs­ge­richts­hof in Mannheim verhan­delt, ob eine Klage überhaupt zuläs­sig ist.

Die Klage von Albrecht Graf von Branden­stein-Zeppe­lin zielt laut seinem Sprecher in erster Linie nicht auf eigene Inter­es­sen ab. Statt­des­sen gehe es darum, «Rechts­si­cher­heit für Stifter und Stiftun­gen zur Siche­rung von deren Gemein­wohl-Initia­ti­ven zu schaf­fen». Ziel der Nachkom­men des berühm­ten Luftschiff­pio­niers Ferdi­nand von Zeppe­lin sei es darüber hinaus, die ursprüng­lich selbst­stän­di­ge Stiftung wieder­zu­be­le­ben — mit dem damali­gen Zweck, die Luftfahrt zu fördern.

Derzeit verwen­de die Stadt Fried­richs­ha­fen die Mittel der Zeppe­lin-Stiftung «entge­gen der Satzungs­be­stim­mung fast ausschließ­lich für gemein­nüt­zi­ge Zwecke im Rahmen der städti­schen Daseins­vor­sor­ge». Es handle sich dabei um «Zweck­ent­frem­dung», teilte der Sprecher von Albrecht Graf von Branden­stein-Zeppe­lin mit.

Der Luftschiff­bau­er Ferdi­nand Graf von Zeppe­lin hatte die Stiftung 1908 gegrün­det. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie aufge­löst und die Verwal­tung des Vermö­gens an die Stadt Fried­richs­ha­fen übertra­gen. Aus Sicht der beiden Branden­stein-Zeppe­lins geschah das unrecht­mä­ßig. Die Klage richtet sich gegen das Land, das vor Gericht vom Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen vertre­ten wird.

Der Zeppe­lin-Stiftung gehören 93,8 Prozent der ZF Fried­richs­ha­fen AG. Außer­dem ist die Stiftung über die Luftschiff­bau Zeppe­lin GmbH zu 100 Prozent an der Zeppe­lin GmbH betei­ligt. Die Unter­neh­men speisen die Stiftung mit ihren jährli­chen Dividen­den und Gewinn­aus­schüt­tun­gen. Im vergan­ge­nen Jahr waren es nach Angaben der Stadt 15,2 Millio­nen Euro, 2019 sogar 159,9 Millio­nen Euro.

Die Stadt fördert mit den Geldern unter anderem die Kinder- und Jugend­ar­beit und den Bildungs- und Erzie­hungs­be­reich. Zum Jahres­en­de 2021 sollte die Zeppe­lin-Stiftung über Rückla­gen in Höhe von voraus­sicht­lich etwas mehr als 200 Millio­nen Euro verfü­gen. Der Jahres­ab­schluss ist aber noch nicht erstellt.

Das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen blicke der Verhand­lung zuver­sicht­lich entge­gen, teilte eine Spreche­rin der Behör­de mit. Man gehe davon aus, dass der Verwal­tungs­ge­richts­hof das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Sigma­rin­gen aufrecht­erhal­ten werde. Das Verwal­tungs­ge­richt hatte die Klage von Albrecht Graf von Branden­stein-Zeppe­lin und seinem Sohn Frede­ric im Januar 2020 abgewie­sen. Anschlie­ßend legten die Kläger Berufung ein.

Auch die Stadt Fried­richs­ha­fen gehe davon aus, dass der Urenkel und Ururen­kel des Luftschiff­pio­niers mit ihrer Berufung schei­tern werden, teilte eine Spreche­rin mit. Die Stadt sei als Beigela­de­ne verfah­rens­be­tei­ligt und habe im Laufe des Berufungs­ver­fah­rens schrift­lich Stellung genommen.

Vor dem Verwal­tungs­ge­richts­hof in Mannheim ist am Diens­tag nach Angaben eines Sprechers noch kein Urteil zu erwar­ten. Wann das Urteil vorlie­gen werde, sei noch unklar. Es werde aber relativ schnell gehen, sagte der Gerichts­spre­cher. Falls Albrecht Graf von Branden­stein-Zeppe­lin mit seiner Berufung schei­tern sollte, ist es nicht ausge­schlos­sen, dass er das Urteil erneut anfech­tet, wie sein Sprecher sagte. Dann müsste sich das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig mit dem Fall beschäftigen.