STUTTGART (dpa/lsw) — Kurz vor Weihnach­ten beschließt die Landes­re­gie­rung stren­ge­re Corona-Regeln. Größe­re Partys an Silves­ter sollen damit verhin­dert werden. Auch in der Südwest-Gastro­no­mie gibt es einen neuen Einschnitt.

Aus Sorge vor der Omikron-Varian­te werden die Corona-Regelun­gen im Südwes­ten nach Weihnach­ten verschärft. Dazu passte die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung am Donners­tag in Stutt­gart die Corona-Verord­nung an.

Die Kontakt­be­schrän­kun­gen für Geimpf­te und Genese­ne werden von diesem Montag (27. Dezem­ber) erwei­tert, wie das Staats­mi­nis­te­ri­um mitteil­te. Außer­dem wird empfoh­len, in Innen­räu­men mit Masken­pflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleich­ba­re Maske zu tragen. Und es gibt nun auch eine Sperr­stun­de in der Gastronomie.

Für Geimpf­te und Genese­ne gilt künftig eine Höchst­zahl von zehn Menschen in Innen­räu­men und 50 im Freien. «Bei Treffen, an denen mindes­tens eine ungeimpf­te Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Perso­nen aus einem weite­ren Haushalt zusam­men­kom­men», berich­te­te das Staatsministerium.

Die Sperr­stun­de in der Gastro­no­mie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silves­ter­nacht begin­ne die Sperr­stun­de erst 01.00 Uhr. Zu Veran­stal­tun­gen dürfen nun nur noch höchs­tens 500 Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er kommen. Das betref­fe Sport‑, Kultur‑, Infor­ma­ti­ons- und Vereins­ver­an­stal­tun­gen sowie Kongres­se. Die neue Verord­nung gilt zunächst bis zum 24. Januar.

Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) hatte am Mittwoch bereits angekün­digt, dass die von Bund und Ländern beschlos­se­nen schär­fe­ren Regeln für priva­te Treffen im Südwes­ten unmit­tel­bar nach den Feier­ta­gen in Kraft treten sollen. Bund und Länder hatten sich am Diens­tag unter anderem auf Kontakt­be­schrän­kun­gen spätes­tens ab dem 28. Dezem­ber geeinigt, um die Ausbrei­tung der Omikron-Varian­te zu bremsen.

Das Landes­ge­sund­heits­amt (LGA) in Stutt­gart berich­te­te am Abend, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Südwes­ten weiter sinke. Der Wert lag bei 274,1 pro 100.000 Einwoh­ner binnen einer Woche. In der Vorwo­che hatte er noch bei 370,2 gelegen. Bislang wurden 493 Fälle der Omikron-Varian­te (B.1.1.529) an das Amt übermit­telt — das waren 147 Fälle mehr als am Vortag. Bei den vom LGA täglich ausge­wie­se­nen Omikron-Fällen handelt es sich sowohl um Verdachts­fäl­le als auch um Fälle, die per Vollge­nom-Analy­se bestä­tigt wurden. Zum Anteil der aktuel­len Verdachts­fäl­le machte die Behör­de keine Angaben.

Geimpf­te und genese­ne Menschen sind im Land von der Pflicht zum Testen bei der 2G-Plus-Regelung unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen ausge­nom­men — diese Bedin­gun­gen wurden nun auch verschärft. Die Ausnah­me betrifft beispiels­wei­se nur noch Menschen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollstän­di­ge Impfung abgeschlos­sen haben. Menschen, die ihre Auffri­schungs­imp­fung erhiel­ten, müssen sich nicht zusätz­lich testen lassen.