«Wenn sich die Meinung verbrei­tet, es sei egal, ob man sich an die Quaran­tä­ne hält — werden sich immer weniger Menschen daran halten», beton­te Strobl weiter. «Das wäre fatal im Kampf gegen die Seuche.» Er glaube nicht an dezen­tra­le Lösun­gen in den einzel­nen Kreisen, sagte der CDU-Bundes­vi­ze mit Blick auf Äußerun­gen von Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne). Wenn jemand wieder­holt und vorsätz­lich die Gesund­heit anderer Menschen gefähr­de, brauche der Staat eine Handha­be, um die Allge­mein­heit zu schüt­zen. «Ansons­ten riskie­ren wir, die generel­le Akzep­tanz der Maßnah­men zu gefährden.»

Strobl hatte zuvor in einem Brief an Lucha und Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) die Zwangs­ein­wei­sung von Quaran­tän­ever­wei­ge­rern gefor­dert. Das Innen­mi­nis­te­ri­um sehe dafür den Bedarf für ein geschlos­se­nen Kranken­haus. Die Ortspo­li­zei­be­hör­den sollten bereits nach dem ersten bekann­ten Quaran­tä­ne-Verstoß sofort das gericht­li­che Verfah­ren zur «zwangs­wei­sen Abson­de­rung in einem geschlos­se­nen Kranken­haus einlei­ten», hieß es darin.

Strobl ernte­te für den Vorschlag Beden­ken und Kritik — unter anderem vom Vorsit­zen­den der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz (IMK), Thürin­gens Innen­mi­nis­ter Georg Maier (SPD), und der Opposi­ti­on im baden-württem­ber­gi­schen Landtag. Gesund­heits­mi­nis­ter Lucha sprach von Einzel­fäl­len, für die keine zentra­le Einrich­tung aufge­baut werden müsse.