STUTTGART/GÜTERSLOH (dpa/lsw) — Erst vor kurzem schlu­gen die Kommu­nen Alarm: Der Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz könne wegen massi­ven Perso­nal­man­gels nicht erfüllt werden. Eine neue Studie zeigt: Das dürfte ein Dauer­zu­stand werden.

In Baden-Württem­berg fehlen nach einer neuen Studie im kommen­den Jahr 57.600 Kitaplät­ze. Trotz des massi­ven Ausbaus in den vergan­ge­nen Jahren gebe es noch immer viel zu wenige Plätze, um den Betreu­ungs­be­darf der Eltern zu decken, heißt es in einer Analy­se der Bertels­mann Stiftung vom Donners­tag. Um dieses Ziel zu errei­chen, müssten die Kommu­nen als Kita-Träger zusätz­lich 16 800 Fachkräf­te einstel­len. Die Stiftung schätzt die Kosten dafür auf über 700 Millio­nen Euro jährlich — weite­re Betriebs- und Baukos­ten noch nicht eingerechnet.

Die Zahlen belegen laut den Exper­ten der Bertels­mann Stiftung, dass Baden-Württem­berg den Rechts­an­spruch auf einen Kitaplatz auch bis 2023 nicht für jedes Kind, dessen Eltern einen Bedarf haben, einlö­sen könne. «Das ist in doppel­ter Hinsicht untrag­bar: Die Eltern werden bei der Betreu­ung ihrer Kinder nicht unter­stützt, während Kindern ihr Recht auf profes­sio­nel­le Beglei­tung in ihrer frühen Bildung vorent­hal­ten wird», sagte Kathrin Bock-Famul­la, Exper­tin für frühkind­li­che Bildung bei der Stiftung.

Die Kommu­nen im Südwes­ten hatten zuletzt im Sommer Alarm geschla­gen, weil der Rechts­an­spruch wegen des drama­ti­schen Fachkräf­te­man­gels faktisch nicht mehr erfüllt werden könne. Sie forder­ten das Land auf, die Sonder­re­geln für den Perso­nal­schlüs­sel und die Gruppen­grö­ße aus der Corona-Zeit zu verlän­gern. «Die Reduzie­rung von Öffnungs­zei­ten, Schlie­ßung von Gruppen und der Abbau von Plätzen ist in weiten Teilen Baden-Württem­bergs bereits heute bitte­re Reali­tät», erklär­ten Gemeinde‑, Städte- und Landkreis­tag damals. Für die Ausbil­dung von Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern ist das Land zuständig.