Plünde­rei­en, Gewalt, Chaos — Randa­lie­rer und Krawall­ma­cher heben den Stutt­gar­ter Alltag in einer Juni-Nacht aus den Angeln. Die Politik kommt in Erklä­rungs­not, nun ist die Justiz am Zug. Und sie scheint ein Zeichen setzen zu wollen beim ersten öffent­li­chen Urteil.

Das Amtsge­richt Stutt­gart verur­teil­te am Diens­tag den 18-Jähri­gen aus dem württem­ber­gi­schen Gaildorf im ersten öffent­li­chen Prozess zur Krawall­nacht wegen beson­ders schwe­ren Landfrie­dens­bruchs zu einer überra­schend harten Jugend­stra­fe von zweiein­halb Jahren Haft.

Der junge Deutsche hatte zuvor vor dem Jugend­schöf­fen­ge­richt einge­räumt, während der nächt­li­chen Krawal­le die Heckschei­be eines Polizei­au­tos einge­schla­gen und zwei Seiten­schei­ben zertrüm­mert zu haben. Das Urteil liegt deutlich über den Forde­run­gen von Staats­an­walt­schaft und Vertei­di­gung, die sich für eine Bewäh­rungs­stra­fe ausge­spro­chen hatten.

Anwalt Marc Resch­ke kündig­te umgehend an, Berufung einzu­le­gen. «Das Urteil ist nicht akzep­ta­bel, mein Mandant ist entsetzt», sagte er. Die Tat sei zwar «eine große Dummheit» gewesen, die Strafe dafür aber unver­hält­nis­mä­ßig. Sie müsse nun als Richt­schnur für die kommen­den Verfah­ren zur Krawall­nacht gesehen werden.

Dagegen beton­te Gerichts­spre­che­rin Monika Rudolph, mit dem Urteil werde keines­wegs ein Exempel statu­iert. Am Nachmit­tag soll in Stutt­gart ein weite­res Verfah­ren wegen der Krawall­nacht begin­nen. Insge­samt erwar­tet das Amtsge­richt dazu bis zu 100 Prozesse.

Bei den nächt­li­chen Ausein­an­der­set­zun­gen im Juni hatten Dutzen­de vor allem junge Männer in der Stutt­gar­ter Innen­stadt randa­liert. Es wurden zahlrei­che Beamte verletzt und Schau­fens­ter zerstört. Die Vorfäl­le sorgten weit über Stutt­gart hinaus für Schlag­zei­len und hitzi­ge Debat­ten. Bislang wurden rund 100 Tatver­däch­ti­ge ermit­telt, die in der Nacht an den Krawal­len betei­ligt gewesen sein sollen. Auf Handy­vi­de­os ist auch die Tat des nun angeklag­ten 18-Jähri­ge deutlich zu erkennen.

Er habe sich in der Juni-Nacht von der aufge­heiz­ten, grölen­den Menge mitrei­ßen lassen, sagte der junge Mann im Prozess aus. «Ich habe das gar nicht durch­dacht.» Erst Tage nach den Krawal­len war der Auszu­bil­den­de mitten in der Nacht in der Stutt­gar­ter Innen­stadt von einem Polizis­ten in Zivil wieder­erkannt worden.

Die Deutsche Polizei­ge­werk­schaft begrüß­te die Haftstra­fe. «Dieses Urteil ist ein klares und deutli­ches Signal und wird zur Abschre­ckung beitra­gen», sagte der Landes­vor­sit­zen­de Ralf Kuste­rer der Deutschen Presse-Agentur. «Wer Straf­ta­ten begeht, muss dafür die Härte des Geset­zes spüren.» Dazu werde der Straf­rah­men ausge­schöpft. Die Höhe der Strafe sei wesent­lich zur Vermei­dung von Gewalt und Krimi­na­li­tät, sagte Kusterer.