STUTTGART (dpa/lsw) — Viele Regio­nen haben die Corona-Inzidenz nicht nur unter 100 oder 50, sondern auch unter 35 drücken können. Das soll nun belohnt werden. Der Gesund­heits­mi­nis­ter macht Hoffnung und mahnt zugleich.

Bei dauer­haft niedri­gen Infek­ti­ons­zah­len dürfen die Menschen im Südwes­ten künftig auch wieder ohne Corona-Test in den Biergar­ten, ins Freibad oder ins Open-Air-Theater. Auch Feiern im Restau­rant und Veran­stal­tun­gen im Freien mit deutlich mehr Besuchern sollen wieder möglich sein. Voraus­set­zung ist aller­dings, dass die sogenann­te Sieben-Tage-Inzidenz in der jewei­li­gen Region an fünf aufein­an­der folgen­den Tagen unter 35 bleibt. Eine entspre­chen­de neue Verord­nung, die von kommen­dem Montag (7. Juni) an gilt, beschloss die Landes­re­gie­rung am Donnerstag.

Die 35er-Schwel­le wurde darin neu einge­zo­gen. Bisher war nur geregelt, was passiert, wenn die Zahl der Neuin­fek­tio­nen je 100.000 Einwoh­ner inner­halb von sieben Tagen stabil unter 100 oder unter 50 liegt. Diese seit Mitte Mai gelten­den Öffnungs­stu­fen wurden zudem erwei­tert. Vor allem ist Stufe drei nun schnel­ler als bisher erreich­bar, nämlich bei fünf aufein­an­der­fol­gen­den Tagen mit einer Inzidenz unter 50. Kneipen und Restau­rants dürfen in diesem Fall dann bis 1.00 Uhr nachts öffnen.

«Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpf­ten steigt und auch die Inziden­zen sinken. Es könnte ein unbeschwer­ter Sommer werden», sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne). «Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pande­mie sind. Wir sind noch nicht über den Berg», warnte er.

Zwar gebe es nun Erleich­te­run­gen in vielen Berei­chen, diese seien aber immer abhän­gig vom Infek­ti­ons­ge­sche­hen. Alle seien gefragt, verant­wor­tungs­voll damit umzuge­hen. «Wie sich die Pande­mie über den Sommer entwi­ckelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand», sagte Lucha.

Eine Inzidenz von weniger als 35 wurde zuletzt in etwa einem Drittel der Stadt- und Landkrei­se in Baden-Württem­berg erreicht. Sind die fünf aufein­an­der­fol­gen­den Tage schon am Wochen­en­de erreicht, können die jewei­li­gen Stadt- und Landkrei­se die neuen Locke­run­gen direkt am Montag umset­zen, also zeitgleich mit dem Inkraft­tre­ten der neuen Verordnung.

Für sie gilt dann: Im Freibad, in der Außen­gas­tro­no­mie oder bei Kultur­ver­an­stal­tun­gen im Freien kann die Pflicht, ein negati­ves Testergeb­nis oder einen Impf- oder Genese­nen-Nachweis vorzu­le­gen, entfal­len. Möglich wären dann auch wieder Feiern in gastro­no­mi­schen Einrich­tun­gen mit bis zu 50 Perso­nen, die dazu aller­dings alle ein aktuel­les negati­ves Testergeb­nis oder einen Impf- oder Genese­nen-Nachweis mitbrin­gen müssen.

Weite­re Locke­run­gen bei einer stabi­len Inzidenz unter 35: Für jeden Besucher einer Messe, Ausstel­lung oder eines Kongres­ses muss nur noch mit sieben Quadrat­me­ter Fläche gerech­net werden. Der bisher am weites­ten reichen­de Öffnungs­schritt drei sieht zehn Quadrat­me­ter vor. Bei Sport- oder Kultur­ver­an­stal­tun­gen im Freien sind bis zu 750 Besucher erlaubt.

Wo noch ein negati­ves Testergeb­nis vorge­legt werden muss, können Schüle­rin­nen und Schüler dafür künftig generell auch eine Testbe­schei­ni­gung aus ihrer Schule nehmen. Der dorti­ge Test darf laut neuer Verord­nung aller­dings nicht mehr als 60 Stunden zurückliegen.

Für den Betrieb der Schulen an sich solle es noch eine neue eigene Ressort-Verord­nung geben, hieß es. Die bishe­ri­gen Schul-Regelun­gen in der Corona-Verord­nung würden daher weitge­hend aufgehoben.