In einem Schrei­ben des Minis­te­ri­ums an die Schulen wird darüber infor­miert, dass einem Lehrer maximal drei Masken pro Tag zuste­hen. Bis zum Ende des Jahres soll der Bestand nach Einschät­zung des Minis­te­ri­ums reichen. Die Schüler­schaft wird nicht mit Masken vom Land unter­stützt, denn jeder habe aufgrund der gelten­den Corona-Regeln im Nahver­kehr und im Handel schon einen Schutz für Mund und Nase.

Derzeit sind noch Sommer­fe­ri­en in Baden-Württem­berg. Ab dem Schul­be­ginn am 14. Septem­ber sollen die Schüle­rin­nen und Schüler regulär unter­rich­tet werden. An weiter­füh­ren­den Schulen soll nach den Ferien zwar eine Masken­pflicht gelten — aber nicht im Unter­richt, sondern auf Fluren, Pausen­hö­fen sowie in Treppen­häu­sern und Toiletten.