Die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung setzt ihre Hilfen für kleine Unter­neh­mer fort. Auch die Überbrü­ckungs­hil­fe III Plus wird nach einem Bericht der «Stutt­gar­ter Nachrich­ten» (Mittwoch) um den sogenann­ten fikti­ven Unter­neh­mer­lohn ergänzt. 

Die Unter­stüt­zung wende sich an Unter­neh­mer, denen eine reine Fixkos­ten­er­stat­tung nicht ausreicht. Inhaber von Perso­nen­ge­sell­schaf­ten oder Einzel­un­ter­neh­mer etwa, die keine eigenen Gehäl­ter bezögen.

Sie können einen Festbe­trag von 1000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis Septem­ber 2021 beantra­gen, sofern sie einen Umsatz­ein­bruch von mindes­tens 30 Prozent im Vergleich zum Referenz­mo­nat im Jahr 2019 nachwei­sen, berich­te­te die Zeitung weiter. Der fikti­ve Unter­neh­mer­lohn wird gemein­sam mit der Überbrü­ckungs­hil­fe beispiels­wei­se über Steuer­be­ra­ter oder Wirtschafts­prü­fer beantragt.

Das geht aller­dings nicht sofort: Nach Auskunft des Bundes sollen Anträ­ge in der Überbrü­ckungs­hil­fe III Plus zwar noch Ende Juli 2021 gestellt werden können. Die Ergän­zung des fikti­ven Unter­neh­mer­lohns wird laut Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um voraus­sicht­lich im Septem­ber 2021 zur Verfü­gung stehen. Der Antrag kann auch nachträg­lich gestellt werden, wenn die Überbrü­ckungs­hil­fe schon bewil­ligt ist.