KABUL (dpa) — Unter den islamis­ti­schen Taliban haben Frauen und Mädchen in Afgha­ni­stan stets am meisten gelit­ten. Eine neue Entschei­dung lässt aber hoffen, dass der Zugang zu Bildung für sie nun gewähr­leis­tet wird.

Rund sieben Monate nach der Macht­über­nah­me der militant-islamis­ti­schen Taliban in Afgha­ni­stan sollen auch Mädchen unter Aufla­gen wieder weiter­füh­ren­de Schulen besuchen dürfen.

Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um kündig­te an, dass mit Beginn des neuen Schul­jah­res im ganzen Land an diesem Mittwoch auch Mädchen ab der 7. Klasse wieder am Unter­richt teilneh­men könnten. Für die Rückkehr von Schüle­rin­nen ab zwölf Jahren und Lehre­rin­nen müssten aller­dings bestimm­te Voraus­set­zun­gen geschaf­fen werden, sagte ein Minis­te­ri­ums­spre­cher am Diens­tag. Dazu gehöre, dass Mädchen den islami­schen Hidschab tragen und in separa­ten Gebäu­den von weibli­chen Lehrkräf­ten unter­rich­tet werden müssten. Wo getrenn­te Räume nicht möglich seien, solle der Unter­richt von Jungen und Mädchen gestaf­felt werden.

Nach der Macht­über­nah­me der Taliban war in den aller­meis­ten Provin­zen nur Unter­richt von Schüle­rin­nen bis zur sechs­ten Klasse erlaubt worden. In wenigen Provin­zen gab es Ausnah­men. An Univer­si­tä­ten finden Semina­re nach Geschlech­tern getrennt statt.

Seit ihrer Rückkehr an die Macht Mitte August 2021 haben die Taliban immer stren­ge­re Vorschrif­ten für das öffent­li­che Leben erlas­sen. So wurden etwa Autofah­rer angewie­sen, im Fahrzeug keine Musik abzuspie­len. Zudem sollen Frauen ohne männli­che Begleit­per­son nicht weiter als 45 Meilen (etwa 72 Kilome­ter) reisen dürfen. Frauen können in vielen Fällen nicht mehr zurück an ihre Arbeits­plät­ze. Viele flohen seit der Macht­über­nah­me der Islamis­ten aus dem Land.

Während der ersten Herrschaft der Taliban von 1996 bis 2001 hatten diese Frauen und Mädchen praktisch vollstän­dig von Bildung und Arbeit außer­halb ihres Hauses ausge­schlos­sen. Westli­che Länder machen eine Anerken­nung der Taliban-Regie­rung unter anderem von Fortschrit­ten bei Frauen­rech­ten abhängig.